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Barmenia Versicherungen
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Hotlines/Kundenbetreuung

Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen! Sorgen Sie jetzt vor!

 

Pflegereform die Änderungen im Überblick


Pflegestufe
(Stand: 01.01.2012)

I in EUR
II in EUR
III in EUR

Häusliche oder teilstationäre Pflege (mtl.)
für eine häusliche Pflegehilfe durch anerkannte Pflegedienste oder für teilstationäre Pflege in Tages- oder Nachtpflegeeinrichtungen, wenn häusliche Pflege nicht ausreichend sicher gestellt werden kann.

450
1.100
1.550

Pflegegeld (mtl.)
für Pflege durch Angehörige, Nachbarn usw. an Stelle der häuslichen Pflege durch anerkannte Pflegedienste.

235
440
700

Vollstationäre Pflege (mtl.)
für vollstationäre Pflege in anerkannten Pflegeheimen wenn häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich ist.

1.023
1.279
1.550

Seit dem 01.07.2008 beträgt der Beitrag zur sozialen Pflegeversicherung für gesetzlich Versicherte 1,95 % bzw. 2,2 % für kinderlose Erwachsene und ist damit um 0,25% gestiegen.
 
Weitere Änderungen im Überblick

Neue Leistungen für Versicherte ohne Pflegestufe (Pflegestufe 0)

Versicherte mit erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf (z. B. Demenzkranke) können zusätzliche Betreuungsleistungen in Höhe von bis zu 200,00 EUR monatlich erhalten.

Anspruch auf Pflegeberatung

Seit 01.01.2009 haben versicherte Personen Anspruch auf Pflegeberatung durch eine(n) qualifizierte(n) Pflegeberater(in).

Verkürzung der Wartezeit

Die Wartezeit beträgt bei erstmaliger Stellung eines Leistungsantrages seit dem 01.07.2008 zwei statt bisher fünf Jahre.

Leistungserhöhungen auch für bereits bestehende Pflegefälle

Personen, die bereits pflegebedürftig sind, können bereits seit 01.07.2008 die Mehrleistungen in Anspruch nehmen.

Dynamisierung der Leistungen

Ab 2015 können die Leistungen der Pflegepflichtversicherung durch die Bundesregierung dynamisch erhöht werden.

Bin ich nun ausreichend abgesichert?

Der Gesetzgeber hat durch die Reform der Pflegepflichtversicherung signalisiert, dass die Leistungen nicht ausreichen! Aber selbst die Reform macht eigene Vorsorge nicht überflüssig!
Überzeugen Sie sich selbst
:

Beispiel (bei Unterbringung im Pflegeheim):
Monatlich
Jährlich
durchschnittliche Kosten bei Schwerstpflegebedürftigkeit*
3.233 EUR
38.796 EUR
Erstattung durch soziale Pflegeversicherung
1.550 EUR
18.600 EUR
LÜCKE
1.683 EUR
20.196 EUR

*Quelle: Statistisches Bundesamt

Schließen Sie diese Lücke mit folgenden Vorteilen:

  • Beitragsbefreiung bei Pflegestufe III

  • Vorsorge für die Pflege rund um die Uhr

  • Regelmäßige Anpassung des Pflegetagegeldes an den Bedarf (Inflationsausgleich) - auch im Pflegefall!

  • Einmalzahlung von bis zu 15.000 EUR bei erstmaliger Pflegebedürftigkeit

Wichtige Informationen zum Download (PDF)

Sie benötigen detaillierte Informationen? Dann bietet Ihnen die Barmenia hier Informationen zum Download im praktischen PDF-Format an.

Pflegereform; die Änderungen der Bedingungen im Detail
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Soziale Netzwerke

Facebook
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