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Informationen zum Bürgerentlastungsgesetz

Zum 1. Januar 2010 hat der Staat Ihr Vorsorgebudget erhöht.
Seit diesem Zeitpunkt ist das so genannte Bürgerentlastungsgesetz in Kraft getreten. Dadurch verbessert sich die steuerliche Absetzbarkeit von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung deutlich. Ihr zu versteuerndes Einkommen kann sich dadurch möglicherweise erheblich reduzieren.

Sie können dann von einer Steuerentlastung profitieren, die bis zu einigen hundert Euro im Jahr betragen kann.

Nutzen Sie die Steuerersparnis um
  • Ihre private Krankenversicherung aufzuwerten (z. B. bessere Unterbringung im Krankenhaus, Chefarztbehandlung Naturheilverfahren)*, oder
  • eine zusätzliche Rente abzuschließen, die zum Beispiel zur Finanzierung Ihrer privaten Krankenversicherung im Rentenalter eingesetzt werden kann. Die Steuerentlastung und zusätzliche eine staatliche Förderung über die sogenannte "Rürup"- oder "Riester"-Renten machen dieses Modell besonders lukrativ.

Antworten auf die häufig gestellten Fragen (FAQs) zum Bürgerentlastungsgesetz finden Sie  hier

Ihr Betreuer vor Ort informiert Sie gerne über Ihre persönlichen Vorteile durch das Bürgerentlastungsgesetz.

*Eine Verbesserung des Versicherungsschutzes ist von dem Ergebnis einer Gesundheitsprüfung abhängig.