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Betriebshaftpflichtversicherung: Nahrungs- und Genussmittel
Insbesondere in Bereichen mit regem Kundenverkehr kann eine Menge passieren. Sie als Inhaber eines Geschäftes im Bereich des Nahrungs- und Genussmittelgewerbes haften auch dann, wenn Sie persönlich eigentlich gar nichts falsch gemacht haben. So zum Beispiel, wenn einer Ihrer Kunden auf dem feuchten Boden ausrutscht oder wenn einer Ihrer Mitarbeiter beim "Außeneinsatz" eine wertvolle Vase des Kunden zerstört.
Die Barmenia Haftpflichtversicherung schützt Sie vor fremden Haftpflichtansprüchen. Gerade wenn Personen verletzt werden, kommen schnell sehr große Summen zusammen. Hier übernimmt die Barmenia dann Schmerzensgelder, Behandlungskosten, Verdienstausfälle und ggf. sogar lebenslange Rentenzahlungen. Und damit Sie sich ganz unbeschwert um Ihre Kunden kümmern können, hat die Barmenia noch zahlreiche weitere für Sie wichtige Leistungen in den Versicherungsschutz eingeschlossen...
| Highlights im Überblick |
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Schlossänderungskosten durch Abhandenkommen fremder Schlüssel |
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Abwässer- und Allmählichkeitsschäden |
| Bauherrenhaftpflicht bis zu einer Bausumme von 150.000 Euro |
| Schäden an eingebrachten Sachen Ihrer Mitarbeiter |
| Be- und Entladeschäden |
| Sachschäden an von Ihnen gemieteten Räumen oder Gebäuden |
| Umwelthaftpflicht-Basisversicherung |
| Umweltschadens-Basisversicherung |
Sie haben Fragen? Barmenia-Kundenbetreuung 0202 438-2906, montags bis freitags von 7:00 bis 20:00 Uhr und samstags von 9:00 bis 15:00 Uhr!
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