Reisen ohne Risiko! Mit dem Barmenia-Jahres-Reiseschutzbrief. So verlieren Gefahren wie Krankheiten, Unfälle oder Diebstahl ihren Schrecken. Und Ihrer Vorfreude auf erholsame Ferien steht nichts mehr im Wege.

Jahres-Reiseschutzbrief
Auch privat Versicherte sollten eine Auslandsreise-Krankenversicherung vereinbaren! Selbst wenn Ihr Versicherungsschutz auch im Ausland uneingeschränkt Leistungen zur Verfügung stellt, können Sie damit z. B. Ihre mögliche Beitragsrückerstattung sichern oder den Selbstbehalt umgehen.
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Sicherheit bei Reisen mit dem Barmenia-Jahres-Reiseschutzbrief für Urlaubsreisen bis 8 Wochen Dauer.
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Sie wollen länger verreisen? Dann vereinbaren Sie den Versicherungsschutz für Einzelreisen
| 1. Krankenversicherung | ||
| Leistungen |
Höhe |
Details |
| ambulante und stationäre Heilbehandlung |
100 % |
Die Kosten für notwendige ambulante und stationäre Heilbehandlung. |
| Arznei- und Verbandmittel |
100 % |
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Krankenhaustagegeld |
15 EUR |
Bei stationärem Krankenhausaufenthalt. |
|
30 EUR |
Bei stationärer Krankenhausbehandlung wahlweise an Stelle der Kostenerstattung. | |
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30 EUR |
Für Kinder (bis 14 Jahren) bei stationärer Krankenhausbehandlung das doppelte Krankenhaustagegeld, wenn ein Elternteil als Begleitperson im Krankenhaus mitaufgenommen wird. | |
| Leistungsdauer | Solange, bis die Rückreise ohne Gefährdung der Gesundheit der versicherten Person angetreten werden kann, wenn die Rückreise aus medizinischen Gründen bis zum Ende des Versicherungsschutzes nicht möglich ist. | |
| Rettungsflug |
100 % |
Bei lebensgefährdenden Erkrankungen die zusätzlichen Kosten für einen medizinisch notwendigen Rettungsflug im Ambulanzflugzeug. |
| Rücktransport/ Überführung |
100 % |
Die zusätzlichen Kosten für einen sonstigen medizinisch notwendigen Rücktransport oder die Kosten für die Überführung eines Verstorbenen jeweils bis zum fünffachen Preis eines Linienfluges 1. Klasse. |
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2. Krankheit in der Bundesrepublik Deutschland | ||
| Leistungen |
Höhe |
Details |
| Krankenhaustagegeld |
30 EUR |
Bei stationärer Krankenhausbehandlung, wenn das Krankenhaus mehr als 50 km vom ständigen Wohnsitz entfernt ist. |
| Transportkosten |
bis 600 EUR |
Bei stationärer Krankenhausbehandlung, wenn das Krankenhaus mehr als 50 km vom ständigen Wohnsitz entfernt ist, die Transportkosten für die Verlegung in ein Krankenhaus am ständigen Wohnsitz. |
| Überführungskosten |
bis 600 EUR |
Die Überführungskosten für einen Verstorbenen an seinen Wohnsitz. |
| 3. Unfall | ||
| Leistungen | Höhe | |
| bei Invalidität | bis zu 30.000 EUR | |
| für den Todesfall | 10.000 EUR | |
| für Bergungskosten | bis zu 10.000 EUR | |
| 4. Beschädigung oder Abhandenkommen des Reisegepäcks |
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