Versicherungspflichtrechner
Sie sind sich nicht sicher, ob Sie sich privat krankenversichern können? Maßgeblich ist die so genannte Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG). Liegt Ihr Bruttojahreseinkommen in drei aufeinander folgenden Jahren darüber, unterliegen Sie als Arbeitnehmer nicht mehr der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die JAEG wird jedes Jahr neu festgesetzt. Hier sehen Sie die JAEGs (bzw. die monatlichen Beträge) der letzten Jahre:
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Jahr |
jährlich |
monatlich |
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2007 |
47.700,- EUR |
3.975,00 EUR |
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2008 |
48.150,- EUR |
4.012,50 EUR |
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2009 |
48.600,- EUR |
4.050,00 EUR |
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2010 |
49.950,- EUR |
4.162,50 EUR |
Berechnen Sie hier, ob Sie in den letzten drei Jahren die jeweils gültige Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten haben.

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