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Aufregung um die neuen Arzneimittelpreise

Die Änderungen

Durch die seit 01.01.2004 in Kraft getretene Gesundheitsreform haben sich grundlegende Änderungen bei den Arzneimittelpreisen ergeben. Teure Arzneimittel wurden billiger - billige Arzneimittel wurden teilweise deutlich teurer. Dies ist vom Gesetzgeber so gewollt und vorgegeben.

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen rezeptpflichtigen und nicht-rezeptpflichtigen Medikamenten. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt nicht-verschreibungs-(oder rezept-)pflichtige Arzneimittel bis auf wenige Ausnahmen nicht mehr. Bei den verschreibungspflichtigen Medikamenten zahlen gesetzlich Versicherte eine Zuzahlung abhängig vom Preis. Privatversicherte bei der Barmenia sind hiervon nicht betroffen!

Doch das ist nicht die einzige Neuerung, die gesamte Preisgestaltung hat sich verändert. Galt noch im letzten Jahr eine Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) für alle Fertigarzneimittel, so existieren nunmehr zwei Versionen.

Nicht-verschreibungspflichtige Medikamente

Verschreibungspflichtige Medikamente

Hierfür wird lediglich eine unverbindliche Preisempfehlung ausgesprochen.
Gesetzlich Krankenversicherte erhalten hierfür bis auf wenige Ausnahmen keine Erstattung mehr!
Privat Versicherte brauchen zur Erstattung meist nur eine ärztliche Verordnung, damit sichergestellt ist, dass Risiken und Nebenwirkungen fachgerecht abgewogen wurden.
Außerdem: Sprechen Sie mit Ihrem Apotheker ruhig mal über den Preis – es könnte sich lohnen.
Die neue AMPreisV (Arzneimittelpreisverordnung) ist bundesweit verbindlich und regelt die Preise für verschreibungspflichtige Medikamente.
Neu ist das sogenannte Abgabehonorar von 8,10 EUR und der feste Apothekenzuschlag von 3 %. Beides wird auf die Preise aufgeschlagen.
Bei gesetzlich Versicherten ist die Apotheke dazu verpflichtet 2,00 EUR pro Schachtel an die Krankenkasse abzuführen.
Nicht so bei Privatversicherten, hier verbleiben die 2,00 EUR beim Apotheker.

Was bedeuteten diese Veränderungen für die allgemeine Preisentwicklung?

Durch die Preisfreigabe sind die Apotheker frei in der Gestaltung der Verkaufspreise. Sowohl Preissteigerungen als auch Senkungen sind möglich.

Durch die Festsetzung des Apothekenzuschlags auf 3 % sind teure Medikamente günstiger geworden. Bisher war der Apothekenzuschlag noch variabel gestaltet.

Günstige Präparate sind dagegen meist teurer geworden. Ursache hierfür ist überwiegend das neu eingeführte Abgabehonorar von 8,10 EUR auf jedes Medikament. Beispiel: Ein Arzneimittel was bisher 13,98 EUR kostete wird durch den Apothekenzuschlag auf 18,10 EUR verteuert (+29,5 %)

Hat die veränderte Situation Einfluss auf die Kostenentwicklung in der PKV und somit auch auf die Beiträge?

Diese Frage ist noch nicht sicher zu beanworten. Einfluss wird vermutlich lediglich der Bereich der verschreibungspflichtigen Präparate nehmen.

Positiv könnte sich auswirken, dass der Bezug größerer Verpackungseinheiten wesentlich günstiger geworden ist. Davon profitieren aber nicht nur chronisch Kranke. Auch akut Erkrankte können ruhig einmal auf die größere Verpackungseinheit zurückgreifen, wenn eine medizinische Notwendigkeit einer wiederholten Behandlung absehbar ist (z.B. bei Erkältungskrankheiten). Sie sollten dabei allerdings das Haltbarkeitsdatum im Auge behalten

Für die private Krankenversicherung muss der Effekt von Preissteigerungen und Preisermäßigungen auf die Gesamtkosten abgewartet werden.

So halten Sie Ihre Kosten in Grenzen:

  • Greifen Sie bei leichten Beschwerden auch mal auf "altbewährte" Hausmittel zurück
  • Nehmen Sie Medikamente nur, wenn eine Erkrankung dies wirklich erfordert
  • Verwenden Sie Generika – die sind langjährig bewährt und schonen Ihren Geldbeutel
  • Lassen Sie sich lieber größere Packungen verordnen, sofern die medizinische Indikation zum Langzeitbezug gegeben ist (chronische Erkrankungen)
  • Prüfen Sie ruhig einmal die Angebote des Versandhandels
  • Als Barmenia-Kunde nutzen Sie das Beratungsangebot der mediLine zu allen Fragen rund um die Arzneimitteltherapie
Die passenden Versicherungslösungen
Private Ergänzungsversicherung
Wenn Sie pflichtversichert sind, können Sie Ihren Versicherungsschutz durch eine private Ergänzungsversicherung sinnvoll erweitern.
Private Krankenvollversicherung

Als Selbstständiger oder freiwillig Versicherter in der gesetzlichen Krankenversicherung können Sie eine private Krankenvollversicherung abschließen und somit bei günstigen Beiträgen den Leistungsumfang Ihrer Krankenversicherung selbst bestimmen.

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