Was ist bei Tod des Versicherungsnehmers oder der versicherten Person zu tun?
Ist der Versicherungsnehmer nicht gleichzeitig auch versicherte Person und stirbt er vor ihr, so fallen die Rechte, Ansprüche und Pflichten aus dem Vertrag in den Nachlass des Versicherungsnehmers. Um später Schwierigkeiten zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, bereits heute festzulegen, wer in diesem Falle den Vertrag fortführen soll. Bitte melden Sie sich ggf. bei uns.
Was mache ich, wenn die versicherten Person stirbt?
Nach dem Ableben der versicherten Person schicken Sie bitte immer eine amtliche Sterbeurkunde (Original oder beglaubigte Kopie). Ist für den Todesfall zusätzlich eine Leistung vereinbart, so sind i. d. R. zusätzlich noch folgende Unterlagen erforderlich:
- der gültige (zuletzt ausgestellte) Versicherungsschein im Original (Bitte bewahren Sie den Versicherungsschein deshalb so auf, dass die berechtigte Person schnell über ihn verfügen kann.)
- und die Kontoangabe der berechtigten Person (Bezugsrecht).
Ist eine Unfall-Zusatzversicherung vereinbart, gibt es Besonderheiten bei einem Unfalltod der versicherten Person.
Was mache ich, wenn die versicherte Person durch einen Unfall verstirbt?
Ist eine Unfall-Zusatzversicherung vereinbart und hat ein Unfall den Tod der versicherten Person zur Folge, informieren Sie die Barmenia möglichst innerhalb von 48 Stunden. Wir benötigen dann auch Adresse und Aktenzeichen der ermittelnden Polizeibehörde.
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- Weiteres Internetangebot: versicherung.de

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