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Arbeits-Rechtsschutz


Für Auseinandersetzungen aus Arbeitsverhältnissen, zum Beispiel wegen Kündigung oder falscher Lohn- und Gehaltszahlungen. Die ROLAND Rechtsschutzversicherung übernimmt auch die Kosten der ersten Instanz, die Sie nach einem Prozess ohne Rechtsschutz-Versicherung immer selbst bezahlen müssten, auch wenn Sie den Prozess gewinnen.

Zudem werden im Arbeits-Rechtsschutz Kosten bis 250 EUR im Kompakt-Rechtsschutz (500 EUR im KompaktPlus-Rechtsschutz) für einen Leistungsfall im Jahr für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen auf Grund eines schriftlichen Angebotes des Arbeitgebers auf Aufhebung des Arbeitsvertrages (Aufhebungsvertrag) übernommen.

Der Arbeits-Rechtsschutz ist ein Leistungsbaustein des ROLAND Kompaktplus- und ROLAND Kompakt-Rechtsschutz (Rechtsschutz für private Haushalte).

Beispiel: Kündigung im Job

Jochen Müller wird nach langjähriger Betriebszugehörigkeit von seinem Arbeitgeber fristlos und unerwartet gekündigt. Nach den tarifvertraglichen Bestimmungen ist Herr Müller gezwungen, sein Gehalt jeden Monat einzuklagen. Diese Situation zieht sich über ein halbes Jahr hin, und der Streitwert steigt auf fast 20.000 EUR.

Wie hilft ROLAND bei arbeitsrechtlichen Streitfällen? Bei arbeitsrechtlichen Streitfällen trägt in der ersten Instanz grundsätzlich jede Partei ihre Anwaltskosten – unabhängig vom Ausgang – selbst. Im Fall von Herrn Müller übernimmt ROLAND rund 3.500 EUR an Kosten.

Das Plus für Sie: Rechtsschutz ist Existenzvorsorge
Speziell dem Arbeits-Rechtsschutz kommt für Arbeitnehmer bis hin zum Übergang in die Rente eine wachsende Bedeutung zu. ROLAND Rechtsschutz trägt maßgeblich zur beruflichen Existenzsicherung bei.