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Barmenia Versicherungen
Tel.: (02 02) 4 38-29 06
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Barmenia Überbetriebliche Unterstützungskasse e.V. mit Entgeltumwandlung

Seit dem 01.01.2002 haben Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung zu Gunsten einer betrieblichen Altersversorgung.

Die Barmenia bietet Ihnen neben anderen attraktiven Lösungen für die Durchführung der Entgeltumwandlung den Weg über die Unterstützungskasse an. Hierzu wird Ihr Arbeitgeber Mitglied in der Barmenia Unterstützungskasse.

So funktioniert der für Sie steuerbegünstigte Versorgungsplan mit hoher Rendite
  • Sie vereinbaren mit Ihrem Arbeitgeber, in welchem Umfang Sie Barlohn in Versorgungslohn umwandeln wollen. So sorgen Sie vor für das Alter, eine Berufsunfähigkeit oder den Todesfall.
     
  • Der Versorgungslohn ist für Sie steuerfrei - und für Sie und Ihren Arbeitgeber, bis 4% der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung, sozialversicherungsfrei.
     
  • Im Gegenzug erhalten Sie über die Barmenia Unterstützungskasse eine Zusage auf eine Kapital- oder Rentenleistung.
     
  • Damit die versprochenen Leistungen auch garantiert erfüllt werden können, schließt die Barmenia Unterstützungskasse auf Basis Ihrer Zusage bei der Barmenia Lebensversicherung a. G. eine Rückdeckungsversicherung ab.
     
  • Die Versorgungsleistungen erhalten Sie bzw. Ihre Hinterbliebenen von der Barmenia Unterstützungskasse. Sie müssen erst die später zufließende Versorgungsleistung versteuern. Aber auf Grund eines in der Regel verminderten Alterseinkommens und besonderer steuerlicher Vergünstigungen fällt häufig keine Steuer an.
     

Ihre Sicherheit ist gewährleistet
  • Im Falle Ihres vorzeitigen Ausscheidens bei Ihrem Arbeitgeber bleibt Ihnen die Versorgung in der Höhe erhalten, die über die Beitragszahlung zur Rückdeckungsversicherung bis dahin finanziert ist.
     
  • Für den Fall der Insolvenz Ihres Arbeitgebers wird Ihnen und Ihren versorgungsberechtigten Angehörigen neben der gesetzlichen Unverfallbarkeit von Beginn an ein Pfandrecht an der Rückdeckungsversicherung eingeräumt.
     

Wichtig für Ihren Arbeitgeber
  • Es werden lediglich Teile der Barbezüge an den Arbeitnehmer gegen Zahlung an die Unterstützungskasse ausgetauscht. Die Einrichtung der Versorgung über die Unterstützungskasse wirkt sich auf die Unternehmensbilanz nicht aus.
     
  • Die Abwicklung ist auch ganz einfach. Die Unterstützungskasse nimmt den Arbeitgebern den administrativen Aufwand für die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung weitgehend ab. Das erstreckt sich von der Verwaltung während Ihrer aktiven Dienstzeit bis hin zur Zahlung der Leistungen. Neben einer Gebühr für die Verwaltungstätigkeit an die Unterstützungskasse zahlt der Arbeitgeber an den PSV a. G. einen Beitrag.
     
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Soziale Netzwerke

Facebook
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