25.01.2010 Viel Neues bei der Vorsorge
Auch im Bereich der Vorsorge gibt es in diesem Jahr einige Neuerungen. Kurzum, die zusätzlichen Vorsorgeaufwendungen wurden steuerlich ausgegrenzt, die Besteuerung der Rente angepasst, Betriebsrente, Rürup-Rente und Riester-Rente wurden „aufpoliert“.
Steuerliche Ausgrenzung von Vorsorgeaufwendungen
Die vollständig absetzbaren Beiträge zur Krankenversicherung haben leider einen Haken: Zusätzliche Vorsorgeaufwendungen, die bislang als Sonderausgaben akzeptiert wurden, werden nur noch begrenzt anerkannt und kommen hauptsächlich bei Geringverdienern zum Tragen. Sollten die absetzbaren Krankenkassen- und Pflegebeiträge allerdings 1.900 Euro bei Arbeitnehmern bzw. 2.800 Euro bei Selbstständigen pro Jahr unterschreiten, kann die Differenz mit Beiträgen zu Arbeitslosen-, Unfall-, Haftpflicht- sowie zu bestimmten Lebens- und Rentenversicherungen ausgeglichen werden. Erreichen die eigenen Kranken- und Pflegebeiträge bereits den genannten Höchstbetrag, finden zusätzliche Vorsorgeaufwendungen künftig keine Berücksichtigung mehr.
Besteuerung der gesetzlichen Rente
Wer 2010 in den Ruhestand tritt, muss 60 Prozent seiner gesetzlichen Rente versteuern. Die übrigen 40 Prozent werden als Freibetrag für die gesamte Dauer der Rente festgeschrieben. Allerdings hängt es von der Höhe der Rente ab, ob wirklich Steuern gezahlt werden müssen. Wer eine hohe Rente oder Nebeneinkünfte bezieht, sollte vorsorglich einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein zu Rate ziehen.
Höherer Betrag steuer- und sozialabgabenfrei bei der Betriebsrente
Wer einen Teil seines Bruttoverdienstes in eine betriebliche Altersvorsorge investiert, kann in 2010 einen höheren Betrag steuer- und sozialabgabenfrei einzahlen. Bis zu vier Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung können Beschäftigte in eine Pensionskasse, einen Pensionsfonds oder eine Direktversicherung einzahlen. Einzahlungen von bis zu 2.640 Euro bleiben 2010 von Steuern und Sozialabgaben verschont.
Attraktivere steuerliche Absetzbarkeit der Rürup-Rente
Wer in eine Rürup-Rente einzahlt, der darf sich zumindest ein bisschen freuen. Die staatliche Förderung zum Aufbau einer privaten Zusatzrente steigt 2010 erneut an: Statt 68 können nunmehr 70 Prozent, maximal 14.000 Euro (Verheiratete das Doppelte) als Sonderausgabe beim Finanzamt geltend gemacht werden. 2025 soll dieser Anteil 100 Prozent erreicht haben.
Verbesserungen für Riester-Rentner im Ausland
Wer seinen Ruhestand im EU-Ausland genießt, muss künftig seine Riester-Zulagen und Steuerersparnisse nicht mehr ans Finanzamt zurückzahlen. Und was noch schöner ist: Das Riester-Guthaben darf nun auch für den Erwerb einer Immobilie in einem anderen EU-Land verwendet werden.

Newsletter bestellen
RSS abonnieren
Seite weiterempfehlen
Drucken/Speichern