28.01.2010 Viel Neues für Autofahrer
Autofahrer müssen sich in diesem Jahr auf einige Veränderungen einlassen. So ändern sich die Regelungen zur Abgasuntersuchung, die Schonfrist für Dieselfahrzeuge läuft aus und Strafzettel werden nun auch im Ausland vollstreckt.
Abgasuntersuchung als Teil der Hauptuntersuchung
Im neuen Jahr ändern sich die Regelungen zur Abgasuntersuchung. Seit dem 01. Januar gibt es keine gesonderte Plakette mehr für die Abgasuntersuchung (AU), denn der Abgastest ist nun fester Bestandteil der regelmäßigen Hauptuntersuchung (HU). Die bestandene Untersuchung der Fahrzeugemissionen wird künftig auf einem Nachweisdokument bescheinigt. Werden sowohl Haupt- als auch Abgasuntersuchung erfolgreich absolviert, gibt es die sogenannte HU-Plakette, die am hinteren Nummernschild angebracht wird. Die alte „AU-Plakette“ wird ersatzlos gestrichen und verschwindet vom vorderen Nummernschild.
Ende der Schonfrist für Dieselfahrzeuge
Für Dieselfahrzeuge, die keine speziellen Partikelfilter besitzen, endet 2010 in einigen Städten die Ausnahmefahrerlaubnis in der Umweltzone. Dies gilt insbesondere in Berlin und Hannover. Hier dürfen seit dem 01. Januar nur noch Fahrzeuge mit grüner Umweltplakette in die Umweltzone. Allerdings bleiben Oldtimer mit „H-Kennzeichen“ sowie Zweiräder von der Regelung befreit.
Vollstreckung von Strafzetteln aus dem Ausland
Wer im Ausland gerne mal schneller fährt, als die Polizei erlaubt, sollte ab Oktober 2010 mit einer bösen Überraschung rechnen: Im Ausland verhängte Bußgelder über 70 Euro werden dann auch in Deutschland vollstreckt. Das betrifft, je nach Land, durchaus auch verjährte Verkehrssünden: Bis zu zwei Jahre alte Strafzettel können dann noch geltend gemacht werden.

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