09.02.2010 Bürgerentlastungsgesetz: Mit Steuerersparnis die private Vorsorge aufstocken
Bislang hat es sich noch nicht flächendeckend herumgesprochen, dass seit Jahresbeginn – dank Bürgerentlastungsgesetz (BEG) - Kranken- und Pflegepflichtversicherungsbeiträge nicht mehr versteuert werden müssen. Je nach Einkommen stehen dadurch mehrere hundert Euro im Jahr zusätzlich zur Verfügung, die sich hervorragend in die private Vorsorge investieren lassen.
Durch das BEG können Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung nun deutlich besser als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden. Das trifft auch auf die Beiträge für mitversicherte Kinder zu. Bislang weiß aber nur etwa jeder vierte Bundesbürger darüber Bescheid. Und selbst diejenigen, die das Gesetz kennen, fühlen sich bisher nur unzureichend über alle Auswirkungen des BEG informiert. Zu diesem Ergebnis kommt eine repräsentative Studie des Marktforschungs- und Beratungsinstituts YouGov Psychonomics AG.
Rund 61 Prozent erwarten laut Umfrage keine persönliche Steuerersparnis durch das BEG; knapp 40 Prozent der Befragten glaubt, zu wenig zu verdienen, um vom neuen Gesetz profitieren zu können. Lediglich 39 Prozent der Bundesbürger gehen davon aus, dass durch das BEG mehr im Portmonee verbleiben wird. Auch über das Ausmaß der Entlastung herrscht kaum eine realistische Einschätzung vor. Laut Bundesfinanzministerium werden ab diesem Jahr rund 16,6 Millionen privat und gesetzlich Versicherte von einem größeren finanziellen Spielraum profitieren.
Angesichts der Rentenentwicklung bietet es sich an, den neu gewonnenen finanziellen Spielraum in die private Altersvorsorge sowie die Gesundheits- und Pflegevorsorge zu investieren. Wir informieren Sie gerne.

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