23.02.2010 Gesetzliche Krankenkassen: Wer zahlt Zusatzbeiträge?
Bei den gesetzlichen Krankenkassen setzt sich seit dem 01. Februar der Zusatzbeitrag zunehmend durch. Wir zeigen Ihnen für wen er gilt, wie hoch er liegen kann und ob sich ein Wechsel der Krankenkasse lohnt.
Ob Ihre Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erhebt, muss sie schriftlich und mindestens vier Wochen bevor er fällig wird, ankündigen. Nicht alle Versicherten müssen den Zusatzbeitrag zahlen, sondern nur die zahlenden Mitglieder. Das heißt, für beitragsfrei mitversicherte Ehegatten und Kinder wird kein Zusatzbeitrag erhoben. Das reguläre Vorgehen sieht vor, dass die Kassen ihre Versicherten um eine Einzugsermächtigung oder einen Dauerauftrag bitten. Wer das nicht will, kann auch eine monatliche Rechnung für den Zusatzbeitrag anfordern. Wer den verlangten Zusatzbeitrag nicht zahlt, setzt unter Umständen seinen vollständigen Versicherungsschutz auf Spiel.
Die Höhe des Zusatzbeitrags darf ein Prozent des Bruttoeinkommens prinzipiell nicht überschreiten; maximal darf er 37,50 Euro im Monat betragen. Will eine Kasse diesen Prozentsatz ansetzen, so muss eine Einkommensprüfung stattfinden. Ohne Prüfung des Einkommens dürfen die Kassen von zahlenden Mitgliedern bis zu acht Euro im Monat fordern. Das Vorgehen der Kassen kann auch so aussehen, dass ein höherer Betrag eingefordert wird, und Mitglieder dadurch in eine Bringschuld versetzt werden: Jetzt ist es an ihnen nachweisen, dass ihr Einkommen den geforderten Betrag nicht rechtfertigt.
Prinzipiell haben Versicherte, deren Kassen einen Zusatzbeitrag erheben, ein Sonderkündigungsrecht. Durch die kurzen Fristen kann es gelingen den Zusatzbeitrag zu umgehen. Allerdings sollte ein Wechsel gut überlegt sein. Wer mit seiner Krankenkasse sehr zufrieden ist, der sollte lieber nicht wechseln. Zumal bereits abzusehen ist, dass es gegen Ende des Jahres kaum noch Kassen ohne Zusatzbeitrag geben wird.

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