42119 Wuppertal
Tel.: (02 02) 4 38-29 06
info@barmenia.de
Wie wird abgerechnet?
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GKV |
PKV | |
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Nach dem Sachleistungsprinzip der GKV erhalten Sie keine Rechnung, sondern alle Leistungen werden von der Krankenkasse an Ärzte, Krankenhäuser usw. bezahlt. Eine Kostenkontrolle ist so für die Versicherten nicht möglich. Seit dem 01.01.2004 die Möglichkeit, in der Praxis eine Patientenquittung zu verlangen. Da gesetzlich festgelegt wird, dass pro Kalenderjahr in einem bestimmten Ausgabenbereich für alle Versicherten der GKV nur eine bestimmte Geldmenge ausgegeben werden darf (Budgetierung), decken die Zahlungen der Kassen bei vielen niedergelassenen Ärzten inzwischen kaum mehr als die laufenden Kosten. |
In der PKV gilt dagegen das Kostenerstattungsprinzip: Sie selbst sind Vertragspartner Ihres Arztes, des Krankenhauses oder Ihres sonstigen Heilbehandlers. Die Leistungsabrechnung ist für Sie transparent, da Sie selbst die Rechnung erhalten, die Sie dann überprüfen und zur Erstattung an die Barmenia weiterleiten. Bei einer Krankenhausbehandlung rechnen wir die Kosten in der Regel direkt mit dem Krankenhaus ab (Kostenübernahmeerklärung). Eine Budgetierung oder Rationierung von Leistungen gibt es bei der Barmenia und in der PKV nicht! |
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