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Wie entwickeln sich die Beiträge im Alter?
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GKV |
PKV | |
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Derzeit zahlen Rentner in der GKV auf ihre Renten und Versorgungsbezüge (z.B. Betriebsrenten) den vollen allgemeinen Beitragssatz ihrer Kasse. Der freiwillig versicherte Rentner zahlt diesen Satz auch auf alle sonstigen Einkommen, z. B. Mieteinnahmen und Kapitalerträge! Die Beiträge der gesetzlich versicherten Rentner decken i.d.R. nicht die Kosten, die durch ihre Behandlung entstehen. Die Folge ist ein stetig wachsender Finanzierungsbedarf durch immer weniger erwerbstätige Versicherte. Heute ist jeder fünfte Bürger älter als 60 Jahre, im Jahr 2050 wird ein Drittel 60 Jahre oder älter sein und die Hälfte der Bevölkerung älter als 48 Jahre. Für die umlagefinanzierte GKV bedeutet das: Immer mehr älteren (i.d.R. höhere Kosten verursachenden) Versicherten stehen immer weniger junge Beitragszahler gegenüber. |
Die Beiträge der privaten Krankenversicherung enthalten von Beginn an einen Sparanteil, die Alterungsrückstellung. Damit wird Vorsorge getroffen für mit zunehmendem Alter in der Regel steigende Gesundheitskosten. Seit 1992 wird aus den erwirtschafteten Überschüssen eine zusätzliche Rückstellung gebildet, die zur Vermeidung oder Begrenzung von Beitragserhöhungen ab Alter 65 verwendet wird. Alterungsrückstellung und zusätzliche Rückstellung für das Alter bilden damit das Fundament für stabile Beiträge im Alter. Darüber hinaus trägt der gesetzliche Zuschlag, der seit dem 01.01.2000 von allen Privatversicherten zu zahlen ist, dazu bei, dass ältere Versicherte noch mehr entlastet werden. |
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