Ärztlich-Psychologischer Weiterbildungskreis für Psychotherapie und Psychoanalyse München / Südbayern e.V. (ÄPK)
| Kurzinformation |
Ärztlich-Psychologischer Weiterbildungskreis für Psychotherapie und Psychoanalyse München / Südbayern e. V. (ÄPK) Hedwigstr. 3 80636 München Tel.: (089) 1238211 |
| Versicherter Personenkreis |
| Gruppe A: |
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Psychotherapeutisch tätige Kassenärzte ohne Medikamentierung |
| Gruppe B: |
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Psychotherapeutisch tätige Kassenärzte mit Medikamentierung |
| Gruppe C: |
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Ausbildungskandidaten | |
| Versicherungsschutz |
Gruppe A + B: Berufs- oder Praxis-Haftpflichtversicherung. In den Versicherungsschutz eingeschlossen ist die Privathaftpflicht des Versicherungsnehmers und seiner Familie (Ehegatte und unverheiratete Kinder - bei volljährigen Kindern jedoch nur, solange sie sich noch in einer Schul- oder in einer sich unmittelbar anschließenden Berufsausbildung befinden). Die Privathaftpflichtversicherung gilt auch im Ausland. Gruppe C: Berufshaftpflichtversicherung (mit und ohne Privathaftpflichtversicherung). |
| Versicherungsschutz-Erweiterung in der Berufs- oder Praxis-Haftpflichtversicherung |
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- Gutachter-, Lehr- und Trainingstätigkeit gelten als mitversichert.
- Eingeschlossen sind außerdienstliche ärztliche Hilfeleistungen in Notfällen. Ärztlicher Notdienst neben der Haupttätigkeit als Psychotherapeut/in kann gegen Beitragszuschlag mitversichert werden (Gruppe A + B).
- Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Beschäftigung von Hilfspersonal.
- Eingeschlossen sind Haftpflichtansprüche mitversicherter natürlicher Personen untereinander.
- Umwelthaftpflicht-Basisversicherung und Umweltschadens-Basisversicherung: mitversichert im Umfang der Besonderen Bedingungen.
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| Versicherungssummen |
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I. |
1.500.000 EUR |
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pauschal für Personen-/Sachschäden |
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100.000 EUR |
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für Vermögensschäden (keine Selbstbeteiligung) |
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II. |
2.500.000 EUR |
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pauschal für Personen-/Sachschäden |
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100.000 EUR |
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für Vermögensschäden (keine Selbstbeteiligung) |
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III. |
5.000.000 EUR |
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pauschal für Personen-/Sachschäden |
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100.000 EUR |
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für Vermögensschäden (keine Selbstbeteiligung) |
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bis zu 50.000 EUR |
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Bausumme besteht Versicherungsschutz im Rahmen der Bauherrenhaftpflichtversicherung Für die Privathaftpflichtversicherung gilt der Komfort-Schutz (einschließlich Forderungsausfallschutz und 500.000 EUR Vermögensschäden). | Die Gesamtleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das Doppelte der vereinbarten Versicherungssummen. |
| Deckungserweiterungen zur Berufshaftpflichtversicherung |
- Mitversicherung von Abhandenkommen von Sachen der Betriebsangehörigen und Besucher (ohne Zusatzbeitrag)
Die Höchstersatzleistung beträgt 2.500 EUR je Schadenereignis, begrenzt auf 7.500 EUR für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres.
- Mitversicherung von Auslandschäden (ohne Zusatzbeitrag)
Mitversichert ist die Teilnahme an Kongressen und Messen im Ausland.
- Mitversicherung von Allmählichkeitsschäden/Abwässerschäden (ohne Zusatzbeitrag)
Die Höchstersatzleistung beträgt 50.000 EUR je Schadenereignis, begrenzt auf 100.000 EUR für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres. Selbstbeteiligung: 10 %, mindestens 50 EUR, höchstens 1.000 EUR.
- Mitversicherung von Mietsachschäden (gegen Zusatzbeitrag)
Die Höchstersatzleistung beträgt 50.000 EUR je Schadenereignis (durch Brand/Explosion 100.000 EUR), begrenzt auf 100.000 EUR für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres. Selbstbeteiligung bei Beschädigung an gemieteten Räumen: 10 %, mindestens 50 EUR, höchstens 500 EUR.
- Mitversicherung von Abhandenkommen fremder Schlüssel, auch gemieteter Praxisräume (gegen Zusatzbeitrag)
Die Höchstersatzleistung beträgt 20.000 EUR je Schadenereignis, begrenzt auf 40.000 EUR für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres. Selbstbeteiligung: 150 EUR je Schadensfall.
Nachhaftungsversicherung (gegen Einmalbeitrag) Auf besonderen Antrag hin erstreckt sich der Versicherungsschutz bei Wagniswegfall (Aufgabe der beruflichen Tätigkeit oder Tod der versicherten Person) auch auf Schadenereignisse, die nach Beendigung des Versicherungsvertrages eintreten, wenn deren Ursache in der Laufzeit des Versicherungsvertrages liegt. Die Beantragung muss bei Beendigung des Vertrages wegen Wagniswegfall erfolgen. Nachhaftungszeit: 5 Jahre. |
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