Windthorststr. 32
48143
Münster
Telefon: +49251620170
Mobil: +49251620170
E-Mail: feld-wright-ohg@barmenia.de
Rufen Sie mich an, ich berate Sie gerne auch telefonisch.
+49251620170
Gerne rufen wir Sie zurück.
Leiter des Service-Centers
Feld & Wright oHG
Sie sind in Besitz einer Kfz-Versicherung, in der ein eingeschränkter Personenkreis von Fahrern vereinbart ist und Sie lassen doch mal einen "Dritten" ans Steuer? Das kann im Schadenfall zu einer Vertragsstrafe und gleichzeitig zu einer Beitragserhöhung Ihrer Kfz-Versicherung führen.
Der Xtra-Fahrer-Schutz bietet hier die Lösung!
Haben Sie mit Ihrem Kfz-Versicherer, bei dem die Kfz-Haftpflicht- und/oder Kaskoversicherung für Ihr Fahrzeug besteht, einen eingeschränkten Personenkreis von Fahrern Ihres Fahrzeuges vereinbart? Und möchten Sie Ihr Fahrzeug von einer Person fahren lassen, die nicht zu diesem Personenkreis gehört? Dann kann es Ihnen passieren, dass der Kfz-Versicherer Ihnen im Fall eines Schadens eine vertraglich vereinbarte Vertragsstrafe in Rechnung stellt und gleichzeitig den Beitrag Ihrer Kfz-Versicherung für das laufende Versicherungsjahr.
Der Xtra-Fahrer-Schutz gleicht die finanziellen Einbußen aus, die Ihnen nach einem Unfall durch die Vertragsstrafe und den Mehrbeitrag entstehen, der Ihnen wegen einer unerlaubten Erweiterung des mit Ihrem Kfz-Versicherer vereinbarten Fahrerkreises in Rechnung gestellt wird.
Für 1, 2 oder 3 Tage oder 1, 2 oder 3 Wochen.
Wer eine Kfz-Versicherung mit einem eingeschränkten Personenkreis abgeschlossen hat, darf keine dritte Person ans Steuer lassen. Wird dagegen verstoßen, kann es im Schadenfall zu einer Vertragsstrafe und gleichzeitig zu einer Beitragserhöhung in der KFZ-Versicherung führen. Mit dem Xtra-Fahrer-Schutz ergänzen Sie situativ Ihren Schutz und bleiben auf der sicheren Seite.
Benötigen Sie weitere Informationen? Dann empfehlen wir eine persönliche Beratung.