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Pensionskasse

  • Steuervorteil: Beiträge sind Betriebsausgaben
  • Abgabenersparnis
  • geringer Verwaltungsaufwand und äußerst geringer Kostensatz
  • flexible Beitragszahlung möglich
  • keine Nachschusspflicht für Unternehmen dank Garantien wie bei der Direktversicherung

Ein Produkt der Gothaer Lebensversicherung AG

Was ist eine Pensionskasse?

Eine Pensionskasse ist eine Einrichtung der betrieblichen Altersversorgung. Arbeitnehmende und /oder Arbeitgebende zahlen Beiträge in die Pensionskasse um ein Kapital für eine spätere Altersvorsorge der Arbeitnehmenden für den Ruhestand aufzubauen.

Arbeitnehmende zahlen zum Beispiel im Rahmen einer Entgeltumwandlung einen Teil ihres monatlichen Bruttogehalts in die Pensionskasse ein und können dabei von Steuervorteilen und Sozialabgabenersparnis profitieren.

Weitere Informationen zur Pensionskasse

Für wen ist die Gothaer Pensionskasse sinnvoll?

Die Pensionskasse richtet sich an Firmen, die ihren Mitarbeitenden eine sichere und trotzdem lukrative und flexible Altersversorgung ermöglichen möchten. Etwa 130 Pensionskassen gibt es in Deutschland.

Vorbei ist die Zeit der endlosen Verwaltungsarbeit: Mit der Pensionskasse können Sie die betriebliche Altersvorsorge bemerkenswert einfach und effizient organisieren. Entscheiden Sie sich einfach für unsere Pensionskasse – alles andere erledigen wir für Sie.

Wie kann man mit der Pensionskasse Steuern oder Sozialabgaben sparen?

"Ist die Pensionskasse steuerfrei?", ist eine, in diesem Zusammenhang, wohl am häufigsten gestellten Frage. Die Antwort lautet prinzipiell: Nein. Es gibt jedoch Sonderfälle, wenn die Anwartschaft vor dem 01.01.2005 erworben wurde. Ansonsten müssen die Leistungen, welche von der Pensionskasse ausgezahlt werden, zu 100 % versteuert werden. Dennoch lohnt sich aus steuerlicher Sicht eine Pensionskasse für Arbeitgeber und Arbeitnehmer durchaus, denn:

  • Zuwendungen an die Pensionskasse dürfen vom Arbeitgeber gemäß § 4c EStG als Betriebsausgaben abgezogen werden.
  • Der steuerfreie Höchstbetrag für Beiträge des Arbeitgebers zur bAV-Pensionskasse beträgt bis zu 8 %der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung. Dieser Betrag (2025 = 7.728 EUR) kann steuerfrei in die Pensionskasse eingezahlt werden.
  • Arbeitgeber und Arbeitnehmer können zudem Sozialversicherungsbeiträge sparen. Steuerfreie Beiträge bis zu 4 % bder Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (2025 = 3.864 EUR) sind nicht sozialversicherungspflichtig.
  • Soweit Beiträge nach § 40b EStG a.F. pauschal versteuert werden, werden diese vom Fördervolumen des § 3 Nr. 63 EStG abgezogen.
  • Auf die Steuerfreiheit der Beiträge während der Berufstätigkeit folgt die Besteuerung der Leistungen in der Rentenphase (so genannte nachgelagerte Besteuerung).

Pensionskasse Auszahlung

Sie möchten wissen, wann sich Ihre Angestellten den auf ihr Leben abgeschlossenen Vertrag der Pensionskasse auszahlen lassen können? Als Rentenbeginn gilt der bei Vertragsabschluss festgelegte Termin. Eine Vorverlegung des Rentenbeginns um bis zu 5 Jahren ist möglich, sofern der Arbeitnehmer dann das 62. Lebensjahr vollendet hat. Bei Rentenbeginn sind zudem Teil- bzw. Kapitalauszahlungen möglich.

Welche Zahlungsweisen und Tarifoptionen sind bei der Pensionskasse möglich?

  • Die variable Finanzierung der Beitragszahlungen – der VARIO-Tarif: Die Beiträge können innerhalb der steuerlichen Höchstgrenzen völlig variabel geleistet werden. Wenn eine Beitragsbefreiung für den Fall der Berufsunfähigkeit gewünscht wird, ist eine regelmäßige Beitragszahlung zu vereinbaren.
  • Die maßgeschneiderte Tarifvertragslösung für den Einzelhandel: Auch dieser ausschließlich für Arbeitgeberfinanzierungen vorgesehene Tarif bietet die Möglichkeit völlig flexibler Beiträge. Neben der Altersrente sind eine Hinterbliebenen- und Erwerbsminderungsrente feste Bestandteile dieses Tarifs.
  • Fondsbasierte Tarife: Der VARIO-Tarif und die Tarifvertragslösung sind neben der klassischen Form auch als Fondsvariante erhältlich. Bei beiden Varianten handelt es sich um Beitragszusage mit Mindestleistung. Das heißt, bei Rentenbeginn stehen auf jeden Fall die eingezahlten Beiträge zur Verfügung. Bei der Fondsvariante kommt kommt eine Rente aus dem Fondsguthaben hinzu.

Anpassungsfähig

Die Pensionskasse der Gothaer ist flexibel. Egal, ob Arbeitgeberwechsel, Arbeitslosigkeit, Todesfall oder Elternzeit. Unsere Pensionskasse kann angepasst werden. So können beispielsweise beim Ausscheiden aus Ihrem Betrieb, die versicherten Personen die Pensionskassenversorgung mitnehmen. Der neue Arbeitgeber bzw. die neue Arbeitgeberin kann den Vertrag übernehmen. Bei Arbeitslosigkeit der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers sowie in der Elternzeit kann die Pensionskasse privat weitergeführt oder die Versicherung beitragsfrei gestellt werden. Dabei wird das Vertragsguthaben in der Pensionskasse nicht im Rahmen des Bürgergelds angerechnet.

Haben Sie Fragen zur Gothaer Pensionskasse?

Sie möchten sich mit unserer Pensionskasse zuverlässig und günstig absichern, haben noch offene Fragen oder brauchen weitere Informationen? Wir beraten Sie gerne persönlich oder telefonisch.

Häufige Fragen zur Pensionskasse

Die Pensionskasse ist eine Möglichkeit der betrieblichen Altersversorgung (bAV) für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen eines Unternehmens. Seit 2002 hat jeder rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer in Deutschland das Recht darauf, sich mit der Entgeltumwandlung eine Betriebsrente zu finanzieren. Dieses Recht gilt nur für die Direktversicherung, wenn der Arbeitgeber keine bAV anbietet.

Die Pensionskasse bietet steuerliche Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer und lohnt sich daher jederzeit für beide Seiten. Zudem können Arbeitnehmer mit der Pensionskasse ihre Rente aufbessern und die Rentenlücke mit Hilfe des Arbeitgebers verringern.

Die Leistungen, die aus der Pensionskasse bezogen werden, müssen laut Einkommensteuergesetz (EStG) zu 100 % versteuert werden. Arbeitgeber können die Zuwendungen an die Pensionskasse gemäß § 4c EStG steuerlich als Betriebsausgaben geltend machen.

Das deutsche Rentensystem fußt auf drei Säulen: Die staatliche Rente, die betriebliche Altersvorsorge und die private Altersvorsorge. Bei der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) gibt es fünf verschiedene Modelle: Direktversicherung, Unterstützungskasse, Pensionsfonds, Direktzusage und die Pensionskasse. Deshalb hat nicht jeder Arbeitnehmer oder jede Arbeitnehmerin eine Pensionskasse.

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Die Entgeltumwandlung ist einer der Kerngedanken der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) – im Volksmund auch Betriebsrente genannt. Trotzdem ist in der Berufswelt längst nicht jedem klar, was die Entgeltumwandlung oder auch Gehaltsumwandlung eigentlich ist.

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