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Hunde-Krankenversicherung

Mit der Hunde-Krankenversicherung der Barmenia können Sie Ihren Hund so umfassend absichern, wie Sie es sich wünschen. Von der reinen Absicherung der Operationskosten über die Hunde-OP-Versicherung, bis hin zur leistungsstärksten Premium-Hundekrankenversicherung.

  • freie Tierarztwahl
  • Erstattung bis zum 3-fachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte
  • bis zu 100 % Übernahme aller Behandlungskosten
    (im Premium-Tarif)

Wir versichern Ihren Hund genauso gut, wie jedes andere Familienmitglied auch. Versprochen!

Tierisch starke Partner: Yappiez und Barmenia

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OP-Schutz
Basis
Top
Premium
Versicherungsschutz
schon ab

Das Beitragsbeispiel für den Basis-, Top- und Premium-Schutz wurde aufgrund der folgenden Annahmen ermittelt:

  • Risikogruppe bzw. Rassegruppe 1
  • 80 % Erstattung
  • Hund ist zwischen 2 Monaten und 2 Jahre alt

Das Beitragsbeispiel für den OP-Schutz wurde aufgrund der folgenden Annahmen ermittelt:

  • 20 % Selbstbeteiligung
  • Hund ist 2 Jahre alt

15,22 EUR/Monat
26,83 EUR/Monat
36,76 EUR/Monat
44,21 EUR/Monat
Operationen
(auch Teilnarkose/ Lokalanästhesie) ohne Jahreshöchstbe­grenzung

einschließlich Wundversorgung durch Nähen, Richten von Frakturen, Zahnextraktionen, Zahnwurzelbehandlungen, Operative Entfernung von Gift-/Schadkörpern

Folgende Operationen sind nach Ablauf einer Wartezeit von 18 Monaten jeweils einmalig mitversichert:

  • Ellbogengelenksdysplasie (ED)
  • Hüftgelenksdysplasie (HD)
  • Ektropium

freie Tierarztwahl
Erstattung bis zum 3-fachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte
Untersuchung der zur Operation führenden Diagnose sowie Untersuchungen zur Operationsvorbereitung

inkl. Vorbericht, klinische sowie spezielle Untersuchung wie z. B. Röntgen, Magnet-Resonanz-Tomographie, Endoskopie, Biopsie, Labor

Nachbehandlung

bis zum 15. Kalendertag nach der Operation, inkl. Akupunktur, Homöopathie, Physio-, Laser-, Magnetfeld- oder Neuraltherapie

Erstattung bis zum 4-fachen Satz für die Notfallversorgung im tierärztlichen Notdienst

Bis zum 4-fachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) erstatten wir, wenn Sie im Notfall den tierärztlichen

  • Notdienst bei Nacht (täglich im Zeitraum von 18:00 Uhr bis 08:00 Uhr des jeweils folgenden Tages),
  • Notdienst an Wochenenden (in dem Zeitraum von freitags 18:00 Uhr bis 08:00 Uhr des jeweils folgenden Montags) oder den
  • Notdienst an gesetzlichen Feiertagen (in dem Zeitraum von 0:00 Uhr bis 24:00 Uhr)

in Anspruch nehmen.

Zusätzlich erstatten wir die Notdienstgebühr (gemäß GOT), die im Notfall für Leistungen im Rahmen eines tierärztlichen Notdienstes bei Nacht, an Wochenenden und an Feiertagen in Rechnung gestellt wird.

Zuschuss für Prothesen

einmaliger Anspruch nach einer Wartezeit von 18 Monaten

bis zu 500 EUR
bis zu 500 EUR
bis zu 500 EUR
bis zu 500 EUR
Auslandsschutz

bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten (max. 12 Monate) weltweiter Versicherungsschutz

Selbstbehalt
optional
 
 
 
Erstattungssatz reduzieren

Wenn Sie Ihren Erstattungssatz reduzieren, können Sie Beiträge sparen.

Optional wählbar sind:

  • 80%
  • 90% oder
  • 100%

Beiträge sparen
 
Sonstige Behandlungskosten

Zu den Sonstigen Behandlungskosten zählen z. B.

  • die ambulanten Behandlungskosten bei Ihrem Tierarzt,
  • die Physiotherapie bis zu 10 Behandlungen je 30 Minuten oder
  • die Verhaltenstherapie bis zu 7 Behandlungen je 1,5 Stunden.

inkl. Telemedizin
 
bis zu 400 EUR
bis zu 800 EUR
Vorsorgeleistungen
 
 
bis zu 70 EUR*
bis zu 100 EUR*
Zahnbehandlungen

Folgende Zahnbehandlungen sind mitversichert:

  • Persistierende Milchcanini
  • Zahnfüllungen
  • unfallbedingte Korrekturen von Zahn- und Kieferanomalien
  • Gingivoplastik (Zahnfleischersatz)
  • Zahnersatz

 
 
bis zu 150 EUR*
bis zu 500 EUR*
Weitere Leistungen ansehen

* Vorsorgeleistungen und Zahnbehandlungen werden auf die Jahreshöchsterstattung der sonstigen Behandlungskosten angerechnet.

Für wen ist eine Hunde-Krankenversicherung sinnvoll?

Kein Hundehalter möchte in die Situation kommen, die Entscheidung für oder gegen eine Behandlung oder Operation auf Grund der eigenen finanziellen Möglichkeiten treffen zu müssen. Doch bei Hunden gibt es nun mal keinen gesetzlichen Versicherungsschutz. Die Kosten muss der Halter aufbringen.

Die Hunde-Krankenversicherung übernimmt für Sie die Behandlungs- und/oder Operationskosten und gibt Ihnen die Freiheit und den Raum die richtige Entscheidung für Ihren Gefährten zu treffen.

Benötigen Sie weitere Informationen? Dann empfehlen wir Ihnen eine persönliche Beratung.

Nein. Sie beantworten lediglich eine Gesundheitsfrage und bestätigen, dass Ihr Tier die Voraussetzungen erfüllt.

Ja. Ihr Tier muss bei Abschluss des Vertrages mindestens 8 Wochen alt sein und darf noch keine 10 Jahre alt sein. Besteht der Versicherungsschutz, kann ihr Tier bis zu seinem Lebensende versichert bleiben.

Ob Yorkshire Terrier oder Border Collie – die Tier-Krankenversicherung ist für alle Hunderassen da. Wir unterscheiden in der Beitragsberechnung bei Hunden zwischen 3 verschiedenen Beitragsklassen. Bei Katzen gibt es keine Unterscheidungen.

Mit der Krankenversicherung sind Sie und Ihr Tier weltweit bis zu 12 Monate im Ausland auf der sicheren Seite.

Sie entscheiden selbst, wem Sie Ihr Tier anvertrauen. Sie können Ihren Tierarzt oder die Tierklinik frei wählen. Wenn der Tierarzt/die Tierklinik zustimmt, können wir auch direkt mit diesem abrechnen.

Die allgemeine Wartezeit beträgt 30 Tage für Versicherungsfälle aufgrund von Krankheit. Bei Unfällen entfallen alle Wartezeiten.

Es gibt besondere Wartezeiten für bestimmte Operationen, diese betragen zwischen 6 und 18 Monaten. Dadurch haben Sie auch eine Absicherung von Operationen wie z. B. Ellbogengelenksdysplasie (ED), Hüftgelenksdysplasie (HD), Ektropium (jeweils einmalig). Die besonderen Wartezeiten entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Um Beiträge zu sparen, haben Sie die Möglichkeit, den Erstattungssatz auf 90 oder 80 % zu reduzieren. Wenn Sie Vorsorgeleistungen (z. B. Impfungen, Wurmkur) abgesichert haben, so werden diese ohne Abzug des Eigenanteils bis zur Jahreshöchstentschädigung erstattet.

Manche Tiere haben für ihre Halter unangenehme Eigenarten, z.  B. klappt es plötzlich nicht mehr mit dem Gassi-Gehen oder die Katze markiert in der Wohnung immer wieder irgendwelche Einrichtungsgegenstände. Dann kann manchmal eine Verhaltenstherapie helfen. Hier wird untersucht, welche Faktoren zu dem Verhalten des Tieres führen, damit diese abgestellt werden können, bzw. ein neues Verhalten antrainiert werden kann.

Hundehalter-Haftpflichtversicherung

Eine Haftpflichtversicherung für Hundehalter ist grundsätzlich zu empfehlen. Als Eigentümer eines Tieres haften Sie für Schäden, die Ihr Tier verursacht. Daher ist in einigen Bundesländern der Abschluss einer Tierhalterhaftpflichtversicherung bereits gesetzlich vorgeschrieben. Je nach Schaden können auf Sie hohe Schadenersatzansprüche zukommen, die Sie jedoch mit günstigen Beiträgen absichern können. Einfach mal berechnen oder von uns unverbindlich beraten lassen.

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EINFACH TIERISCH: WIR VERSICHERN IHREN VIERBEINER VON KLEIN BIS GROSS.

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