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flath-ohg@barmenia.deUps! Das kann so nicht bleiben, dreh mich schnell wieder um!
Haben Sie mit Ihrem Kfz-Versicherer, bei dem die Kfz-Haftpflicht- und/ oder Kaskoversicherung für Ihr Fahrzeug besteht, einen eingeschränkten Personenkreis von Fahrern Ihres Fahrzeuges vereinbart? Jetzt möchten Sie Ihr Fahrzeug von einer Person fahren lassen, die nicht zu diesem Personenkreis gehört?
Dann kann es Ihnen passieren, dass der Kfz-Versicherer Ihnen im Fall eines Schadens eine vertraglich vereinbarte Vertragsstrafe und gleichzeitig den Beitrag Ihrer Kfz-Versicherung für das laufende Versicherungsjahr in Rechnung stellt. Der Xtra-Fahrer-Schutz bietet hier die Lösung!
Details | |
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Ausgleich von finanziellen Einbußen | die Ihnen nach einem Unfall durch die Vertragsstrafe und den Mehrbeitrag entstehen, der Ihnen wegen einer unerlaubten Erweiterung des mit Ihrem Kfz-Versicherer vereinbarten Fahrerkreises in Rechnung gestellt wird |
flexibler Zeitraum | 1, 2 oder 3 Tage bzw. 1, 2 oder 3 Wochen |
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