Sven Matuschak Kundenbetreuer
Kirschweg 11 15299 Müllrose
Tel: +4933528467910 Mobil: +491635198403
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sven.matuschak@barmenia.deUps! Das kann so nicht bleiben, dreh mich schnell wieder um!
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Leistung bei längerer Krankschreibung
Sollten Sie für mindestens 4 Monate ununterbrochen krankgeschrieben sein und voraussichtlich für weitere 2 Monate, zahlen wir die vereinbarte BU-Rente bis zu 36 Monate, auch wenn die weiteren Voraussetzungen für eine Berufsunfähigkeit (noch) nicht gegeben sind. | vereinbar |
flexible Anpassung
Sie können Ihre Beitragszahlung aussetzen oder auch reduzieren. Bei bestimmten Anlässen, wie z. B. Hochzeit, Geburt oder Meisterprüfung ist eine Erhöhung der Versicherungsleistung möglich. Innerhalb der ersten 5 Jahre (Premium Tarif) oder innerhalb der 15 Jahre (Invest Tarif) ist eine Erhöhung auch ohne Anlass möglich. | enthalten |
Work-Life-Balance-Option
Passen Sie Ihre BU-Rente jederzeit an Ihre Arbeitszeit an und senken bzw. erhöhen diese, wenn Sie Ihre Arbeitszeit reduzieren bzw. wieder erhöhen – und das sogar ohne erneute Risikoprüfung. Egal wann, egal wie oft. | enthalten |
finanzielle Sicherheit durch monatliche Zahlung
Unsere Leistung wird nicht nur bei dauerhafter Berufsunfähigkeit erbracht, sondern auch, wenn Sie Ihren Beruf voraussichtlich für die Dauer des Prognosezeitraums (6 Monate) nicht ausüben können. | enthalten |
Zahlung auch bei zeitweiser Berufsunfähigkeit
Unsere Leistung wird nicht nur bei dauerhafter Berufsunfähigkeit erbracht, sondern auch, wenn Sie Ihren Beruf voraussichtlich für die Dauer des Prognosezeitraums (6 Monate) nicht ausüben können. | enthalten |
Besserstellung – in den ersten 5 Jahren ohne Risikoprüfung
Bei Berufswechsel eventuell niedrigerer Beitrag möglich (in den ersten 5 Jahren ohne erneute Risikoprüfung). Zusätzlich einmalig für Studierende und Auszubildende bei erstmaliger Berufsaufnahme ohne Risikoprüfung. | enthalten |
Umstufungsmöglichkeit für Schüler
Einmalige Umstufungsmöglichkeit bei erstmaliger Aufnahme eines Berufes, einer Ausbildung oder eines Studiums – gleiches gilt zusätzlich einmalig bei Schulformwechsel. | enthalten |
Nachträglicher Dynamikeinschluss für Schüler und Berufsstartende
Nachträglicher Dynamikeinschluss für Schüler und Berufsstartende. | enthalten |
Verlängerung möglich
Bei Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters ohne erneute Risikoprüfung. | enthalten |
Verzicht auf abstrakte Verweisung
Wir verzichten auf die Möglichkeit, Sie bei Berufsunfähigkeit auf einen anderen Beruf zu verweisen und dadurch die Zahlung einzustellen. | enthalten |
Prognosezeitraum
Leistungsvoraussetzung: Sie erhalten eine Leistung, wenn Sie infolge Krankheit voraussichtlich länger mind. sechs Monate außerstande sind, Ihren zuletzt ausgeübten Beruf auszuüben. | 6 Monate |
Karrieregarantie
Wenn Ihr Gehalt um mind. 5 % steigt, können Sie Ihre Versicherungsleistung in gleichem Maße ohne erneute Risikoprüfung (mit Ausnahme der finanziellen Angemessenheit) erhöhen. Die Erhöhung ist auf bis zu 6.000 EUR monatliche BU-Rente möglich. | enthalten |
Soforthilfe bei Krebserkrankung für 18 Monate
Krebs zählt zu den häufigsten Ursachen für Berufsunfähigkeit – deshalb sichern wir diesen Fall besonders gut ab. Hier reicht ein einfacher Nachweis und Sie erhalten sofort die vereinbarte Berufsunfähigkeits-Rente für 18 Monate. | enthalten |
Überbrückungsgeld
Überbrückungsgeld erhalten Sie für 5 Monate, wenn die Gothaer zur Feststellung einer Berufsunfähigkeit ein zusätzliches ärztliches Gutachten beauftragt. | enthalten |
Schutz bei Infektionen
Sie sind auch dann geschützt, wenn Sie Ihren Beruf wegen Infektionsgefahr zu mind. 50 % nicht mehr ausüben dürfen. Ärzte/Ärztinnen und alle Personen, die Patienten betreuen, erhalten eine Leistung bereits dann, wenn sie keine Patienten versorgen dürfen. | enthalten |
Finanzielle Zusatzleistungen (z. B. Reha)
Sie erhalten z. B. die Kosten für Rehamanager sowie ambulante und stationäre Rehamaßnahmen (bis zu 10.000 EUR) bei erstmaliger BU. Bei unfallbedingter BU erhalten Sie eine einmalige Zusatzzahlung von 3.000 EUR. Nach Abschluss einer Umschulungsmaßnahme erhalten Sie bis zu 15.000 EUR. | enthalten |
Absicherung schwerer Krankheiten eigener Kinder
Sie erhalten von uns eine finanzielle Zusatzleistung, wenn Ihr eigenes Kind an einer schweren Krankheit erkrankt – damit können Sie sich ganz um Ihr Kind kümmern. | enthalten |
Absicherung von Grundfähigkeiten
Wir erkennen Ihre Berufsunfähigkeit für max. drei Jahre an, wenn Sie auf einen Rollstuhl angewiesen sind oder taub oder blind werden sollten. | enthalten |
Lebenslange Zahlung bei Pflegebedürftigkeit
Sie erhalten nach Ablauf der vereinbarten Leistungsdauer eine lebenslange monatliche Zahlung von uns, wenn Sie aufgrund von Pflegebedürftigkeit vor dem 45. Lebensjahr berufsunfähig werden. | enthalten |
Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente bietet keinen ausreichenden Schutz. Gerade für junge Menschen ist daher eine frühzeitige Absicherung gegen Berufsunfähigkeit besonders wichtig.
Die Gothaer Starter-Option ermöglicht Ihnen als junge Arbeitnehmer, Existenzgründer oder Studierende den preiswerten Einstieg in die Berufsunfähigkeitsversicherung.
Es gilt: Je gesünder und jünger Sie sind, desto günstiger ist der Beitrag für die Berufsunfähigkeitsversicherung!
Sie zahlen in der Startphase besonders günstige Anfangsbeiträge und genießen zugleich von Anfang an den vollen Versicherungsschutz. Durch eine erhöhte Prämie in der Folgephase wird die niedrigere Prämie in der Startphase später ausgeglichen.
Berufsunfähigkeitsrente einfach aufstocken
Als Auszubildende oder Studierende können Sie innerhalb der ersten fünf Jahre nach Abschluss des Vertrages Ihre Berufsunfähigkeitsrente einfach verdoppeln* – und das ohne erneute Gesundheitsprüfung. Diese Option gilt bei erstmaliger Aufnahme einer zeitlich unbefristeten oder auf mindestens zwei Jahre befristeten Berufstätigkeit.
*Die Erhöhung ist auf max. 18.000 EUR begrenzt und darf eine BU-Jahresrente von insgesamt 36.000 EUR nicht übersteigen.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (oder auch BU-Versicherung genannt) ist eine Absicherung für den Fall, dass die versicherte Person ihre zuletzt ausgeübte Tätigkeit bzw. ihren Beruf zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben kann.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung springt im Ernstfall ein und zahlt Ihnen ab dem ersten Tag Ihrer Berufsunfähigkeit eine zuverlässige monatliche Rente.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist für alle Personen sinnvoll, die von Ihrem Einkommen leben. Eine Krankheit oder ein Unfall kann jeden treffen und in manchen Fällen auch bedeuten, dass man den eigenen Beruf nicht mehr ausüben kann. Die Berufsunfähigkeitsversicherung sichert vor finanziellen Schwierigkeiten und existenzbedrohenden Risiken ab, sollte so ein Fall eintreten.
Die Gothaer verzichtet übrigens auch auf die abstrakte Verweisung, das heißt Sie sind nicht verpflichtet eine andere Tätigkeit aufzunehmen, welche von Ihnen noch unter den "neuen" Umständen ausgeübt werden könnte.
Die Höhe des Beitrags hängt von vielen Faktoren ab, zum Beispiel von der versicherten Rente, dem ausgeübten Beruf, dem Eintrittsalter, der Laufzeit, ggfs. Extremsportarten sowie dem Gesundheitszustand.
Die Beiträge der BU-Versicherung sind grundsätzlich steuerlich absetzbar. Den monatlichen Beitrag tragen Sie einfach als "sonstige Vorsorgeaufwendung" ein. Sie müssen allerdings beachten, dass es einen Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen gibt. Ist dieser steuerliche Höchstbetrag bereits durch andere Beitrage zum Beispiel durch eine Pflegeversicherung ausgeschöpft, kann man die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung nicht mehr eintragen.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung bezieht sich in der Regel auf die zuletzt ausgeübte Tätigkeit. Sie leistet im Regelfall, wenn die versicherte Person ihre zuletzt ausgeübte Tätigkeit zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben kann.
Im Regelfall leistet eine Berufsunfähigkeitsversicherung, wenn die versicherte Person ihre zuletzt ausgeübte Tätigkeit zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben kann.
Sie zahlt, solange die Berufsunfähigkeit besteht – längstens bis zum Ablauf der Versicherungsdauer.
Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist für jeden sinnvoll, denn der Verlust der Arbeitskraft durch Krankheit oder Unfall und die damit verbundenen finanziellen Folgen können jeden treffen!
Damit Sie optimal beraten werden können, haben Sie für Rückfragen folgende Optionen:
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