ab 6 Monate
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Ups! Das kann so nicht bleiben, dreh mich schnell wieder um!
Unsere Kinderversicherung Fähigkeitenschutz Kids bietet Ihrem Kind Sicherheit ein Ewerbsleben lang:
Plus | Premium |
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Hören, Sehen, Sprechen, Greifen/Handgebraucht, Sitzen, Abstützen ab 6 Monate ab 6 Monate | Hören, Sehen, Sprechen, Greifen/Handgebraucht, Sitzen, Abstützen ab 6 Monate ab 6 Monate |
Gehen, Stehen, Treppen steigen, Armgebrauch, Heben/Tragen, Knien/Bücken ab 3 Jahren ab 3 Jahren | Gehen, Stehen, Treppen steigen, Armgebrauch, Heben/Tragen, Knien/Bücken ab 3 Jahren ab 3 Jahren |
Schreiben, Tippen, Fahrrad fahren, Gleichgewicht, ÖPV, Autoeinstieg und Autoausstieg ab 6 Jahren ab 6 Jahren | Schreiben, Tippen, Fahrrad fahren, Gleichgewicht, ÖPV, Autoeinstieg und Autoausstieg ab 6 Jahren ab 6 Jahren |
Angebot anfordern | Autofahren ab 17 Jahren enthalten |
Angebot anfordern |
Krankheiten, z. B.:
Entwicklungsstörungen, z. B.:
Unfälle, z. B.:
Bei einer schweren Krankheit oder einem Unfall braucht Ihr Kind die beste Versorgung und Betreuung. Oft müssen Sie als Eltern dann beruflich kürzer treten. In diesem Fall bieten wir Ihnen die notwendige Flexibilität und finanzielle Entlastung.
Mit dem Zusatzbaustein unterstützen wir Sie mit einer Einmalzahlung bei schweren psychischen und physischen Erkrankungen.
Ihr Kind verbrüht sich im Alter von drei Jahren eine Hand. Die Verbrühung hat eine ausgeprägte Narbenbildung zur Folge, sodass die Greiffähigkeit der Hand stark eingeschränkt wird. Dadurch sind die Erwerbschancen für Ihr Kind auf dem Arbeitsmarkt deutlich reduziert. Genau hier stehen wir zur Seite und zahlen bis zum Ende des Erwerbslebens mit 67 Jahren eine monatliche finanzielle Unterstützung von bis zu 1.500 EUR.
Beim Gothaer Fähigkeitenschutz Kids sind Fähigkeiten wie zum Beispiel Greifen, Gehen oder Schreiben abgesichert. Verliert Ihr Kind eine dieser Fähigkeiten oder erlernt sie erst gar nicht, dann leistet die Versicherung und das Kind erhält die vereinbarte monatliche Rentenzahlung bis zu einem Alter von 67 Jahren. So sichern Sie Ihr Kind für den Ernstfall ab. Sollte Ihr Kind keine Fähigkeit verlieren bzw. alle Fähigkeiten erlernen, endet der Vertrag zum 30. Lebensjahr. Selbstverständlich besteht bis dahin die Möglichkeit, den Vertrag bedarfsgerecht ohne erneute Risikoprüfung in eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu wechseln.
Als Kind ist es noch nicht möglich, die Arbeitskraft über eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzusichern. Doch auch bei Kindern kann es schon zu einer Einschränkung der Erwerbsfähigkeit kommen, wenn Fähigkeiten wie zum Beispiel Sprechen, Gehen, Schreiben oder Greifen nicht erlernt werden oder durch einen Unfall bzw. eine Krankheit verloren gehen. Der Gothaer Fähigkeitenschutz Kids sichert diese realen Gefahren ab und sorgt im Ernstfall mit einer monatlichen Zahlung für mehr Lebensqualität. Zudem wird durch die Wechseloption in die Berufsunfähigkeitsversicherung ohne erneute Risikoprüfung ein Grundstein für eine spätere Absicherung der Arbeitskraft im Erwachsenenalter gelegt. So vermeiden Sie es, dass Ihr Kind später aufgrund von Vorerkrankungen oder eines Unfalls keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen kann oder hohe Aufpreise zahlen muss.
Bei Abschluss des Fähigkeitenschutz Kids sichern Sie Ihrem Kind auch eine Wechselmöglichkeit in die Berufsunfähigkeitsversicherung. Bei Beginn einer Ausbildung bzw. eines Studiums oder der erstmaligen Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit ist ein Wechsel ohne erneute Risikoprüfung möglich. Die dritte Option, die Ihrem Kind offen steht, ist der Wechsel in die Berufsunfähigkeitsversicherung zum Vertragsende (30. Lebensjahr). In diesem Fall ist dann eine verkürzte Risikoprüfung erforderlich.
Grundsätzlich ist ein Abschluss des Fähigkeitenschutz Kids zwischen dem vollendeten 6. Lebensmonat und dem 14. Lebensjahr möglich. Bei einem Abschluss ab dem vollendeten 6. Lebensmonat sichern Sie den Verlust und das Nichterlernen von Fähigkeiten von klein auf ab und das bevor vielleicht spätere Unfälle, Infektionen oder Krankheiten auftreten.
Der Preis des Gothaer Fähigkeitenschutz Kids hängt von der Wahl des Tarifes Plus oder Premium, dem Eintrittsalter des Kindes, der Höhe der vereinbarten monatlichen Zahlung bei Verlust oder Nichterlernen von Fähigkeiten und dem Einschluss des Zusatzbausteins für schwere psychische oder physische Krankheiten ab. Daher kann hier kein pauschaler Betrag angegeben werden. Fordern Sie gerne ein individuelles Angebot für die Absicherung Ihres Kindes an.
Für den Gothaer Fähigkeitenschutz Kids ist eine sehr kurze Gesundheitsprüfung erforderlich. Für Kinder mit einem Eintrittsalter bis 6 Jahre werden nur das U-Heft, Größe und Gewicht sowie die Antworten auf zwei Gesundheitsfragen benötigt. Bei Kindern ab 6 Jahren werden lediglich vier Gesundheitsfragen gestellt und die Größe und das Gewicht abgefragt. Die Gesundheitsfragen spricht ein Berater gemeinsam mit Ihnen durch.
Die Grundfähigkeitsversicherung für Kinder ist nicht mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung gleichzusetzen. Während eine Leistung in der Berufsunfähigkeitsversicherung daran geknüpft ist, dass der Beruf nicht mehr voll ausgeübt werden kann, hängt eine Leistung im Fähigkeitenschutz Kids davon ab, ob eine der 18 bzw. 19 versicherten Fähigkeiten nicht erlernt wird oder durch zum Beispiel Krankheit oder Unfall verloren geht. Die Leistung wird auch gezahlt, wenn das Kind später einer Arbeit nachgehen kann.
Der Gothaer Fähigkeitenschutz Kids endet automatisch mit dem 30. Lebensjahr. Grundsätzlich macht es Sinn, die Grundfähigkeitsversicherung für Kinder so lange beizubehalten, bis ein Wechsel in die Berufsunfähigkeitsversicherung oder den Grundfähigkeitenschutz für Erwachsene erfolgt ist, damit das Kind auch im Arbeitsleben abgesichert ist. Das kann ohne eine erneute Risikoprüfung mit Beginn einer Ausbildung/eines Studiums oder bei Aufnahme der ersten beruflichen Tätigkeit erfolgen. Auch bei Vertragsablauf zum 30. Lebensjahr ist ein einfacher Wechsel möglich.
Mit dem Gothaer Fähigkeitenschutz Kids wird bereits der Grundstein für eine spätere Absicherung der Arbeitskraft Ihres Kindes gelegt. Denn zum Beginn einer Ausbildung bzw. eines Studiums oder bei Aufnahme der ersten beruflichen Tätigkeit kann Ihr Kind ohne erneute Risikoprüfung in eine Berufsunfähigkeitsversicherung wechseln. So vermeiden Sie, dass Ihr Kind als junger Erwachsener aufgrund von Erkrankungen oder Unfallfolgen gar nicht erst in eine Berufsunfähigkeitsversicherung aufgenommen wird.
Die monatliche Zahlung, die Ihr Kind erhält, beträgt zwischen 250 EUR und 1500 EUR und kann nach Ihrem Bedarf individuell festgelegt werden.
Damit wir Sie optimal beraten können, haben Sie für Rückfragen folgende Optionen: