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Ups! Das kann so nicht bleiben, dreh mich schnell wieder um!
Veräußerungsanzeige und Empfangsbestätigung des Käufers sind der Zulassungsstelle vorzulegen. Geschieht das nicht, muss der Verkäufer bis zur Umschreibung des Fahrzeuges die Kraftfahrzeugsteuer weiterzahlen. Außerdem kann er mit einer Geldbuße belegt werden.
Sparen Sie sich Kosten, Ärger und den Weg zur Zulassungsstelle.
Damit wir Sie optimal beraten können, haben Sie für Rückfragen folgende Optionen: