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Gewerbe-Haftpflichtversicherung: Friseure

Als Inhaber eines Studios sind Sie vielen Haftungsrisiken ausgesetzt und müssen ggf. für Schadenersatz- oder Schmerzensgeldansprüche geradestehen. Egal wie sorgsam Sie und Ihre Mitarbeitern mit z. B. Farben und Bleichmitteln umgehen. Ein Unfall kann immer passieren.

Mit einer Gewerbe-Haftpflichtversicherung schützen Sie sich vor den finanziellen Ansprüchen aus Sach- oder Personenschäden in Ihrem beruflichen Alltag.

Betriebs- und Berufshaftpflicht

Die Barmenia-Gewerbe-Haftpflichtversicherung schützt Sie vor Schadenersatzansprüchen, die Dritte an Sie oder an Ihren Betrieb stellen. Berechtigte Ansprüche werden dann durch die Barmenia ersetzt, unberechtigte werden abgewehrt. Und falls es zu einem Rechtsstreit kommt, führt die Barmenia den Prozess für Sie und trägt die anfallenden Kosten. Abgesichert sind:

  • vertraglich übernommene Verkehrssicherungspflichten bzw. Winterdienstarbeiten als Mieter oder Pächter
  • Schäden an gemieteten Sachen z. B. in anlässlich von Dienst- und Geschäftsreisen angemieteten Gebäuden/Räumen einschließlich deren Ausstattung
  • Abhandenkommen von fremden Schlüsseln/Codekarten
  • Abhandenkommen von Sachen von Betriebsangehörigen und Besuchern


Anwendungsbeispiel: Verhängnisvolle Dosierung

Ihnen tropft aus Versehen das Färbemittel auf die Ledertasche Ihrer Kundin. Der Materialwert von 200 EUR ist in so einem Fall noch zu verschmerzen. Doch was ist, wenn Ihrem Azubi ein Fehler der Dosierung eines Bleichmittels unterläuft und die Kundin neben starken Verätzungen der Kopfhaut auch Haarausfall erleidet? Durch diesen Vorfall verlieren Sie nicht nur eine Kundin, sondern müssen im schlimmsten Fall auch für Schmerzensgeldansprüche leisten.
 

Mit der Produkthaftpflichtversicherung sind Sie abgesichert, wenn Sie nicht nur Erzeugnisse an Endverbraucher liefern, sondern auch produzieren. Denn so sind Sie dem Risiko ausgesetzt, dass Ihre Produkte über direkte Schäden hinaus auch Vermögensschäden verursachen, die über eine konventionelle Betriebshaftpflichtversicherung nicht ausreichend abgesichert werden. Abgesichert sind Haftpflichtansprüche aus Schäden durch:

  • von Ihnen selbst hergestellten oder gelieferten Erzeugnissen
  • von Ihnen selbst erbrachten Arbeiten oder sonstigen Leistungen


Anwendungsbeispiel: Eine juckende Angelegenheit

Seit Kurzem produzieren Sie Ihr eigenes Shampoo. Leider klagen nach der Behandlung mehrere Kunden über eine gerötete und juckende Kopfhaut. Wie sich herausstellt, haben sie auf einen der enthaltenen Duftstoffe allergisch reagiert.
 

Die Versicherung gegen Umweltrisiken ergänzt Ihren betrieblichen Haftpflichtversicherungsschutz. Bestandteile sind:

  • Umwelthaftpflicht-Basisversicherung: Privatrechtliche Haftpflichtansprüche aus Umwelteinwirkungen sind versichert
  • Umweltschadens-Basisversicherung: Öffentlich-rechtliche Verpflichtung aus dem Umweltschadensgesetz zur Vermeidung und Sanierung von erheblichen Umweltschäden oder zur Erstattung der hierfür anfallenden Kosten ist versichert


Anwendungsbeispiel: Achtung, ätzend!

In Ihren Betriebsräumen lagern Sie Chemikalien, die Sie beim täglichen Handwerk benötigen. Durch einen Brand in Ihrem Haar-Studio gelangen diese Flüssigkeiten über das Löschwasser in einen nahegelegenen Bach. Die Verunreinigung führt zu einem Fischsterben und zur Verschmutzung des Bachbetts – eine aufwändige und kostspielige Reinigung und ggf. eine Wiederansiedlung verschiedener Fischarten steht an.
 

 
Versicherungsumfang
Schäden im Ausland

aus Anlass von Geschäftsreisen, Ausstellungen, Kongressen, Messen und Märkte

Betriebsverlegung innerhalb Deutschlands

In der Übergangszeit: Ein Monat zusätzlicher Versicherungsschutz in beiden Betriebsstätten.

Ansprüche aus Benachteiligungen
Tätigkeitsschäden
Mietsachschäden
Innovationsklausel

Künftige beitragsfreie Bedingungsverbesserungen werden automatisch Vertragsbestandteil!

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