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Barmenia Kundenberatung
Rufen Sie uns an oder vereinbaren Sie einen Rückruf, wir beraten Sie gerne auch telefonisch.
Mo. - Fr. 08:00 - 20:00 Uhr
Sa. 09:00 - 15:00 Uhr
Kundenbedürfnisse sind immer individuell. Wir richten uns gezielt nach Ihren Wünschen und Ansprüchen und stellen Ihnen einen eigenen Berater zur Seite. Von der Anbahnung der bKV-Umsetzung bis zur finalen Mitarbeiterveranstaltung. Verlassen Sie sich auf unsere jahrelange Erfahrung.
Damit die bKV-Umsetzung alle gewünschten Ziele erreicht, ist eine professionelle Planung wichtig. Gemeinsam mit Ihnen klären wir alle wesentlichen Fragen vorab. Wir erarbeiten maßgeschneiderte Lösungen und fixieren wichtige Abläufe und Zeitpunkte. Auch bei der Kommunikation der Gesundheitsbenefits an Ihre Mitarbeiter unterstützen wir Sie gerne - und das alles direkt bei Ihnen vor Ort.
Ab jetzt können Sie Ihre Rechnungen einfach und bequem über die neue BarmeniaApp einreichen:
Unter bestimmten Voraussetzungen erstellen wir kundenindividuelle Webseiten rund ums Thema Gesundheit und bKV. Auf Wunsch können Dokumente oder auch der Online-Abschluss direkt integriert werden.
Unter bestimmten Voraussetzungen passen wir unsere Online-Abschluss-Lösungen auf die individuellen Wünsche und Bedürfnisse Ihres Unternehmens an.
Die arbeitgeberfinanzierte bKV wird als Sachlohn gewertet, wenn der Arbeitgeber die Beiträge für die bKV seiner Mitarbeiter übernimmt. Die monatliche Freigrenze für Sachbezüge, welche der Arbeitgeber kostenlos oder vergünstigt gewährt, wird ab dem Veranschlagungszeitraum 2022 von aktuell 44 EUR auf 50 EUR angehoben, § 8 Abs. 2 S. 11 EstG-neu. Hierdurch erweitert sich der finanzielle Spielraum für die entsprechende Produktgestaltung, bspw. im Bereich der betrieblichen Kranken- und Pflegeversicherung.
Betragen die Sachbezüge je Mitarbeiter und Monat zusammen mit der bKV weniger als die Freigrenze, sind diese Sachbezüge von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen befreit. Wird die Grenze überschritten, fallen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge an.
Sprechen Sie uns zu steuer- und arbeitsrechtlichen Fragestellungen bitte direkt an. Wir beraten Sie im Einzelfall individuell und lösungsorientiert.
Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) ist eine Krankenversicherung, die im Rahmen eines Gruppenversicherungsvertrages (Kollektivrahmenvertrag) abgeschlossen wird. Vertragspartner, Versicherungsnehmer und Beitragszahler ist in der Regel der Arbeitgeber. Die Mitarbeiter sind die versicherten Personen und kommen in den Genuss von Vorteilen einer privaten Krankenzusatzversicherung. Die Beiträge sind ohne Alterungsrückstellung kalkuliert und damit vergleichbar günstig.
Voraussetzung für die bKV sind mindestens 5 versicherungsfähige Arbeitnehmer, die von Beginn an versichert werden. Im Budgettarif WellYou pure sind für die Budgetstufe 300 EUR mindestens 10 Personen erforderlich. Für die stationären Produkte und das Krankentagegeldprodukt GetWell Daily sind mindestens 20 Personen erforderlich.
Der Rahmenvertrag läuft zunächst für die Dauer von zwei Jahren und verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er vom Versicherungsnehmer durch schriftliche Erklärung nicht spätestens mit einer Frist von drei Monaten vor Ende des Versicherungsjahres ordentlich gekündigt wird.
Für die arbeitgeberfinanzierte betriebliche Krankenversicherung (bKV) erfolgt keine Gesundheitsprüfung. Mitversichert sind laufende und angeratene Behandlungen, sowie in den Produktgruppen WellYou pure und WellDent fehlende Zähne.
Für die arbeitnehmerfinanzierte bKV gilt: laufende und angeratene Behandlungen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Fehlende Zähne sind nicht mitversichert.
Im Produkt GetWell gibt es eine gestaffelte Gesundheitsprüfung. Laufende und angeratene Untersuchungen oder Behandlungen – auch im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft und Entbindung – sind nicht mitversichert.
Nein, die üblichen Wartezeiten für private Krankenversicherungen entfallen. Leistungen können ab Beginn des Versicherungsvertrages in Anspruch genommen werden. Der Versicherungsschutz gilt somit ab dem 1. Tag.
Damit wir Sie optimal beraten können, haben Sie für Rückfragen folgende Optionen: