Gerne beraten wir Sie auch per Video. Klicken Sie auf "Video-Chat" und wählen Sie, ob Sie direkt oder zu einem späteren Zeitpunkt sprechen wollen.
Video-Chat
Barmenia-Allee 1
42119
Wuppertal
Telefon: 0202 438-00
E-Mail: info@barmenia.de
Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne auch telefonisch.
0202 438-00
>> Beratung per Videotelefonie
Gerne rufen wir Sie zurück.
Die Koalition ist sich einig – die Rente mit 67 kommt
Das Renteneintrittsalter wird von 65 auf 67 Jahre angehoben. Die Reform der Alterssicherung ist unter Dach und Fach - die Rente mit 67 beschlossene Sache. Doch es gibt künftig viele Ausnahmen. Die gute Nachricht: Für Rentner soll es künftig weniger Nullrunden geben.
Doch wer darf denn nun wann in Rente gehen? Wer muss welche Abschläge zahlen, wenn er dennoch – wie einst geplant – mit 65 Jahren in Rente gehen möchte? Die Deutsche Rentenversicherung gibt Aufschluss:
Geburtsjahr | Rentenbeginn | Abschlag bei Rentenbeginn mit 65 |
---|---|---|
1951 | 65 Jahre+ fünf Monate | 8,7 % |
1952 | 65 Jahre+ sechs Monate | 9,0 % |
1953 | 65 Jahre+ sieben Monate | 9,3 % |
1954 | 65 Jahre+ acht Monate | 9,6 % |
1955 | 65 Jahre+ neun Monate | 9,9 % |
1956 | 65 Jahre+ zehn Monate | 10,2 % |
1957 | 65 Jahre+ elf Monate | 10,5 % |
1958 | 66 Jahre | 10,8 % |
1959 | 66 Jahre + zwei Monate | 11,4 % |
1960 | 66 Jahre + vier Monate | 12 % |
1961 | 66 Jahre + sechs Monate | 12,6 % |
1962 | 66 Jahre + acht Monate | 13,2 % |
1963 | 66 Jahre + zehn Monate | 13,8 % |
1964 und später | 67 Jahre | 14,4 % |