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raphael.gruber@barmenia.deUps! Das kann so nicht bleiben, dreh mich schnell wieder um!
Invalidität kann auch Kinder treffen. Mit dem leistungsstarken Kinder-Invaliditäts-Sorglos-Schutz KISS der Barmenia sichern Sie die finanzielle und soziale Zukunft Ihres Nachwuchses im Falle einer Invalidität durch Krankheit oder Unfall.
Profitieren Sie von Top-Versicherungsbedingungen und schließen Sie die Kinderinvaliditätsversicherung direkt online ab.
Der KISS ist ein einzigartiges Versicherungsangebot der Barmenia. Damit die finanzielle und soziale Zukunft eines Kindes im Falle einer krankheits- oder unfallbedingten Invalidität auch wirklich gesichert ist, umfasst der KISS verschiedene Leistungen.
Nachfolgend finden Sie einen Überblick dazu:
Versicherungsumfang | |
---|---|
monatliche Rente
ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 | bis zu 2.000 EUR |
einmalige Kapitalleistungen
ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 | 24 Monatsrenten |
Unfall-Todesfallsumme | 5.000 EUR |
Kosten für psychologische Unterstützung
ab einem zu erwartenden Grad der Behinderung (GdB) von 50 | bis 1.000 EUR |
Kosten für Nachhilfeunterricht
ab einem zu erwartenden Grad der Behinderung (GdB) von 50 | bis 1.000 EUR |
Vergiftungen
durch Einnahme fester oder flüssiger Stoffe | |
Beitragsfreistellung bei Tod des Versicherungsnehmers (VN)
Fortführung des Versicherungsschutzes bis zum Ende der Ausbildung, längstens bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, sofern der VN bei Antragstellung jünger als 55 Jahre war. | |
Beitragsfreistellung bei Bezug von Rentenleistungen |
Die Vorteile des KISS können Sie auch nutzen, wenn kein Leistungsfall vorliegt. Nach dem Abschluss können Sie direkt aus unterschiedlichen Angeboten namhafter Kooperationspartner wählen.
Zuschuss | |
---|---|
Baby-Schwimmen | 100 EUR |
Erste-Hilfe-Kurs am Kind | 50 EUR |
Seepferdchen-Kurs | 100 EUR |
Ersthelfer von morgen
Kinder lernen Erste Hilfe | 50 EUR |
Fahrrad-Sicherheitstraining | 100 EUR |
Nachhilfe | 100 EUR |
Nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall ist ein gutes Rehabilitations-Management essenziell. Daher umfasst die KISS der Barmenia auch Hilfeleistungen zur medizinischen, schulischen/beruflichen und sozialen Rehabilitation des Kindes, wenn es durch Krankheit oder Unfall voraussichtlich mindestens 50 % invalide wird.
Das Ziel der Reha ist es, dem Kind trotz der Invalidität ein lebenswertes, möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Unser Kooperationspartner ReIntra berät und unterstützt Sie dabei in mehreren Phasen:
1. Leistungsphase
Auf Grundlage der medizinischen Diagnosen und Unterlagen - unter Berücksichtigung der individuellen Situation der versicherten Person - wird die grundsätzliche Vorgehensweise empfohlen.
2. Leistungsphase
Für die versicherte Person werden umfassende Empfehlungen zur medizinischen, schulischen, berufskundlichen und sozialen rehabilitativen Betreuung für die kommenden Monate und Jahre erarbeitet.
3. Leistungsphase
Das versicherte Kind wird auf Basis der in der 2. Leistungsphase erarbeiteten Empfehlungen kontinuierlich bis zur medizinischen, sozialen und schulischen/beruflichen Rehabilitation begleitet.
Die Beratungsleistungen der ReIntra sind bis zu 10.000 EUR versichert.
Nachfolgend finden Sie häufig gestellte Fragen zur Kinderinvaliditätsversicherung.
Die Kinderinvaliditätsversicherung der Barmenia hilft, die finanziellen Folgen einer krankheits- oder unfallbedingten Invalidität des Kindes abzumildern. Hierfür wird die vereinbarte Rente und eine einmalige Kapitalleistung gezahlt. Mitversichert ist eine Unfall-Todesfallleistung in Höhe von 5.000 EUR.
Die Vorteile des KISS können Sie auch nutzen, wenn kein Invalidität vorliegt. Hierfür gibt es die Zusatzangebote mit Zuschüssen für bestimmte Leistungen, z. B. Baby-Schwimmen und Erste-Hilfe-Kurs am Kind. Der KISS deckt keine Berufsunfähigkeit ab, die Leistung gibt es bei Vorliegen eines GdB von mindestens 50 .
So früh wie möglich. Der Abschluss der Kinderinvaliditätsversicherung ist ab der 6. Lebenswoche des Kindes möglich.
Das Abschließen einer Kinderinvaliditätsversicherung ist immer sinnvoll, denn leider ist niemand von uns vor Krankheit und Unglücken 100 Prozent sicher. Natürlich gibt es einige Faktoren, durch die man das Risiko senken kann, eine Garantie gibt es dennoch nicht. Besonders tragisch ist es, wenn die gesundheitlichen Schäden so gravierend sind, dass sie den Betroffenen lebenslang begleiten. Gerade in diesen Fällen ist die psychische Belastung für alle Angehörigen ohnehin besonders groß, da ist es wertvoll, wenn zumindest das Finanzielle abgesichert ist. Die Kinderinvaliditätsversicherung ist daher eine wirksame Absicherung für jedes Kind.
Ja, eine Absicherung ist auch für die Kleinsten sinnvoll. So gibt es einige unheilbare Krankheiten, die vor allem Babys treffen bzw. in diesem Alter diagnostiziert werden. Ebenso passieren Unfälle im Kleinkindalter, wie das Herunterfallen von der Wickelkommode, Vergiftungen oder Verbrühungen. Demnach ist es sinnvoll, die Kinderinvaliditätsversicherung auch für Babys möglichst frühzeitig abzuschließen.
Der Abschluss der Kinderinvaliditätsversicherung ist ab der 6. Lebenswoche des Kindes möglich.
Im Gegensatz zur Invaliditätsversicherung deckt eine herkömmliche Kinderunfallversicherung keine krankheitsbedingte Invalidität ab. Doch häufig sind es Erkrankungen, die zu einer lebenslangen Beeinträchtigung führen. Der KISS der Barmenia beinhalten auch Leistungen zur medizinischen, schulischen/beruflichen und sozialen Rehabilitation des Kindes, wenn durch eine Erkrankung oder einen Unfall voraussichtlich ein GdB von mindesten 50 erreicht wird.
Auch wenn es bei der Berufsunfähigkeitsversicherung und der Kinderinvaliditätsversicherung um einen ähnlichen Grundgedanken geht: Kinder haben andere Bedürfnisse als Erwachsene. Daher hat die Barmenia mit dem KISS eine eigene Versicherung für Kinder entwickelt, die speziell auf diese ausgerichtet ist. Nach dem Auslaufen des Vertrags haben Sie und die versicherte Person die Option, innerhalb von drei Monaten nach einer Vertragsbeendigung für den Versicherten ohne erneute Gesundheitsprüfung Unfallversicherung abzuschließen. Diese umfasst die Rentenzahlung bis zum 67. Lebensjahr.
Ja, genauso wie die Berufsunfähigkeitsversicherung werden auch Beiträge für die Kinderinvaliditätsversicherung in der Steuererklärung berücksichtigt. Sie werden also vom Finanzamt anerkannt und reduzieren das steuerpflichtige Einkommen und damit die Höhe der zu zahlenden Steuern. Dabei ist es jedoch wichtig, dass der Vertrag auf den Versicherungsnehmer ausgestellt ist, der den Beitrag in seiner Steuererklärung angibt, während die versicherte Person das Kind sein muss.
Damit Sie optimal beraten werden können, haben Sie für Rückfragen folgende Optionen:
Barmenia Versicherungen
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