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Implantateregister im Überblick

Am 01.01.2020 ist das Implantateregistergesetz (IRegG) in Kraft getreten. Dieses Gesetzt gilt als Grundlage für die Errichtung des Implantateregisters. Hier werden Informationen zu allen Operationen mit bestimmten Implantaten gesammelt. Zum 01.07.2024 startete der Regelbetrieb mit verpflichtender Meldung von Brustimplantaten durch die Gesundheitseinrichtungen. Der Regelbetrieb für die Erfassung von Endoprothesen für Hüfte und Knie sowie von Aortenklappen soll zum 01.01.2025 aufgenommen werden.

Was ist das Implantateregister?

Das Implantateregister ist eine zentrale Datenbank, in der Informationen über medizinische Implantate gesammelt werden. Das Register ermöglicht es, Implantate über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg zu verfolgen, angefangen von der Herstellung über die Implantation bis hin zur Entfernung. Ärzte und Krankenhäuser sind verpflichtet, Daten zu Implantaten in das Register einzutragen, um eine lückenlose Dokumentation zu gewährleisten. Durch die Erfassung und Auswertung von Daten aus dem Implantateregister können auch Trends und Muster im Zusammenhang mit bestimmten Implantaten identifiziert werden.

Das Ziel ist, künftig die Sicherheit und Qualität sowie die medizinische Versorgung mit Implantaten zu überwachen und zu verbessern. Im Fall von Problemen erleichtert es mögliche Rückrufaktionen. Letztlich soll dadurch die Patientensicherheit erhöht und die Transparenz im Gesundheitswesen verbessert werden.

Wann ist ein Eintrag ins Implantateregister möglich?

Um die Datenspeicherung Ihrer persönlichen Daten zu minimieren, wird der Eintrag ins Implantateregister ausschließlich in Kombination mit Ihrer Krankenversichertennummer (KVNR) erfolgen. Diese ist vom Versicherer zu diesem Zweck an die Gesundheitseinrichtungen zu übermitteln. Sollte die KVNR der Barmenia noch nicht bekannt sein, ist es zwingend notwendig, diese über einen vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Weg elektronisch bei einer zentralen Stelle, der sogenannten Vertrauensstelle Krankenversichertennummer, zu erfragen.

Sie wünschen weitere Informationen?

Das Bundesministerium für Gesundheit hat für Patientinnen und Patienten unter folgenden Link weiteren Informationen rund ums Implantateregister zusammengefasst:

www.bundesgesundheitsministerium.de

Weitere Informationen zur KVNR erhalten Sie hier:

www.privat-patienten.de

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