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Nach dem Greenhouse Gas Protocol sind Arbeitswege der Mitarbeiter und Lieferantenwege in die Ermittlung von Emissionen einzubeziehen.
Da die Barmenia freiwillig kompensiert, bestimmt sie auch die Grenzen der Kompensation. Arbeitswege der Mitarbeiter und Lieferantenwege sind nicht in die Ermittlung der Emissionen eingeflossen.
Arbeitswege der Mitarbeiter wurden nicht in die Betrachtung einbezogen. Die Einflussmöglichkeit des Arbeitgebers ist bei diesem Punkt sehr begrenzt. Die Barmenia setzt auf Sensibilisierung. Folgende Alternativen zum eigenen PKW werden angeboten:
Lieferantenwege werden nicht einbezogen, da die Gefahr der Doppelkompensation besteht, da diese Unternehmen ihre Wege auch in die Bilanzierung einbeziehen könnten. Hier wird auf die Sensibilisierung der Lieferanten gesetzt. Die Barmenia-Einkaufsrichtlinie sieht die Sensibilisierung von Lieferanten vor.
Damit wir Sie optimal beraten können, haben Sie für Rückfragen folgende Optionen: