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Zielgruppe Beamtenanwärter und Berufseinsteiger kurz erklärt

Beamtenanwärter und -anwärterinnen benötigen besonderen Versicherungsschutz. Denn sie erhalten von ihren Dienstherren eine Beihilfe.

Die Beihilfe ist ein Zuschuss zu den Gesundheitskosten. Die verbleibenden Gesundheitskosten, als auch eine Diensthaftpflichtversicherung können über eine private Versicherung der Barmenia abdeckt werden.

Was sind Beamtenanwärter und -anwärterinnen?

Beamtenanwärter und -anwärterinnen sind Beamte in Ausbildung. Bewerber und Bewerberinnen erlangen durch das Absolvieren eines Vorbereitungsdienstes von ihrem Dienstherrn das Beamtenverhältnis auf Widerruf. Ist die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen, werden sie ins Beamtenverhältnis auf Probe beziehungsweise Lebenszeit übernommen.

Für Beamte und Beamtinnen gilt ein Laufbahnrecht. Die Laufbahnen sind je nach Bundes- und Landesebene unterschiedlich.

Für folgende Laufbahnen können sich Beamtenanwärter und -anwärterinnen zur Ausbildung entscheiden:

  • Einfacher, mittlerer, höherer, gehobener Dienst
    Dazu zählen der technische und nichttechnische Verwaltungsdienst sowie Dienste in den Bereichen Sprach- und Kulturwissenschaft, Naturwissenschaft, Agrar-, Forst- und Ernährungswissenschaft, Ärzte, Tierärzte und Gesundheitswissenschaft, Sportwissenschaft und Kunstwissenschaft.

Anwärterbezüge sind die Besoldung von Beamtenanwärter und -anwärterinnen. Die Höhe der Besoldung von Beamtenanwärter und -anwärterinnen richtet sich nach dem jeweiligen Besoldungsgesetz des Bundes oder Landes.

Auszubildende erhalten eine Ausbildungsvergütung. Ihre Arbeitgeber sind privatwirtschaftliche Unternehmen. Für diesen Personenkreis besteht Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Beamtenanwärter hingegen erhalten Anwärterbezüge als Besoldung. Ihr Dienstherr ist der Bund oder eines der sechzehn Bundesländer.

Welche Phasen durchlaufen Beamtenanwärter und Berufseinsteiger?

Bewerber erhalten ihre Befähigung zum Beamten durch das Absolvieren eines Vorbereitungsdienstes. Der Dienstherr beruft sie währenddessen in das Beamtenverhältnis auf Widerruf. Wenn der Beamtenanwärter oder die -anwärterin, beziehungsweise Referendare den Vorbereitungsdienst absolviert sowie die Laufbahnprüfung bestanden haben, werden sie in das Beamtenverhältnis auf Probe übernommen. Das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit beginnt mit dem Abschluss der Probezeit.

Beamtenanwärter und -anwärterinnen werden mit dem Vorbereitungsdienst auf ihre berufliche Laufbahn im Beamtenverhältnis vorbereitet. Währenddessen erhalten sie Anwärterbezüge. Der Vorbereitungsdienst dient der Ausbildung und wird mit einer Laufbahnprüfung abgeschlossen. Zusätzlich zu den allgemeinen Voraussetzungen sind die fachspezifischen Anforderungen und die Dauer des Vorbereitungsdienstes wie folgt:

 
 
 
Einfacher Dienst
Abschluss an einer Hauptschule
Mittlerer Dienst
Abschluss an einer Realschule oder Hauptschulabschluss mit anschließender Berufsausbildung
Gehobener Dienst
Abschluss an einem Gymnasium oder ein anderer Abschluss, der zu einem Hochschulstudium berechtigt
Höherer Dienst
Studium und Abschluss eines für die Laufbahn geeigneten Studiums an einer Hochschule

Eigenschaften der Beamtenanwärterschaft

Beamtenanwärter und -anwärterinnen erhalten bereits in der Ausbildung beziehungsweise dem Referendariat den Status des Beamten auf Widerruf. Es ist die Vorstufe zum Beamtenverhältnis auf Probe beziehungsweise Lebenszeit.

Welche Besonderheiten gelten für Beamtenanwärter und Berufseinsteiger bei der Absicherung?

Grundsätzlich sind Schüler und Schülerinnen sowie Studierende über die Eltern mitversichert. Das ändert sich jedoch mit dem Start einer Berufsausbildung Ausbildung oder als Beamtenanwärter.

Beamtenanwärter erhalten Anwärterbezüge, sind jedoch nicht wie Auszubildende der Privatwirtschaft über eine gesetzliche Krankenkasse versichert. Daher haben sie im Beamtenverhältnis einen Beihilfeanspruch. Der Bund oder das Land leistet als Dienstherr Beihilfe zu Krankheitskosten. Allerdings übernimmt dieser nur einen Teil der Kosten. Der Anwärter beziehungsweise die Anwärterin muss demnach die verbleibenden Kosten durch eine private Krankenversicherung (PKV) absichern. In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hingegen zahlen Anwärter und Anwärterinnen den vollen Beitrag. Auch sind Beamtenanwärter und -anwärterinnen nicht rentenversicherungspflichtig und haften außerdem in vollem Umfang für durch sie verursachte Schäden. Eine und der Barmenia kann die oft existenzbedrohende Kostenlücke schließen.

Beihilfe und Krankenversicherung für Beamtenanwärter und Referendare

Beamtenanwärter und -anwärterinnen sind nicht versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung, haben im Beamtenverhältnis jedoch Anspruch auf Beihilfe durch ihren Dienstherrn. Die genaue Höhe der Beihilfe richtet sich nach der Beihilfeordnung des Bundes oder jeweiligen Landes sowie dem Familienstand und deckt nicht die Gesamtkosten.. Es ist daher wichtig für Beamtenanwärter eine Restkostenversicherung abzuschließen, die die Kosten im Krankheitsfall übernimmt.

Je nach Tarif übernimmt die private Krankenversicherung der Barmenia die Kosten zum Beispiel für Zahnersatz, Brille, Chefarztbehandlung, Aufenthalt im Krankenhaus oder Krankenhaustagegeld. Auch eine Beitragsrückerstattung trotz wahrgenommen Vorsorgeuntersuchungen ist möglich.

Berufshaftpflicht für Anwärter und Berufseinsteiger

Eine Berufshaftpflichtversicherung bzw. Diensthaftpflichtversicherung als Zusatzversicherung zur privaten Haftpflicht ist für Beamtenanwärter und -anwärterinnen nahezu unerlässlich. Denn Beamtenanwärter haften in vollem Umfang für Personen-, Sach- und Vermögensschäden - sowohl privat als auch im Dienst. Beschäftigte des öffentlichen Dienstes müssen sogar für Schäden einstehen, die sie durch ihre Tätigkeit dem Dienstherrn zufügen. Bei grober Fahrlässigkeit können so Ansprüche in Millionenhöhe gegenüber dem Anwärter oder der Anwärterin geltend gemacht werden. Die Berufshaftpflichtversicherung für Beamtenanwärter bei der Barmenia bietet mit verschiedenen Tarifen individuellen Versicherungsschutz.

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